Google · vor 2 Monaten
Leider muss man überhaupt einen Stern vergeben. Die Versicherungsleistung wurde einfach an die Ahorn AG ausgezahlt, obwohl wir unser eigenes örtliches Bestattungsinstitut beauftragt und die Bestattung vollständig selbst bezahlt haben. Die Zahlung erfolgt zwar, allerdings wird dabei ein Abzug von ca. 10 % (600 Euro) vorgenommen, ohne für uns nachvollziehbare Gegenleistung. Zudem hatten unsere Eltern immer die klare Vorstellung, dass im Todesfall unser örtlicher Bestatter beauftragt wird – und nicht ein Unternehmen aus Berlin, das mehrere hundert Kilometer entfernt ist und mit fremden Bestattungsinstituten zusammenarbeitet. Solche Abläufe führen aus unserer Sicht nur zu unnötigen Zusatzkosten und zusätzlicher Belastung in einer ohnehin schweren Situation. Für uns nicht empfehlenswert. Ja, jetzt ist der Punkt klarer. So würde ich antworten – deutlich, aber noch sachlich genug für Google: Update auf die Antwort der Ahorn AG: Ihre Antwort trifft den eigentlichen Kern unserer Kritik leider nicht. Uns wurde nicht transparent erklärt, dass mit der Ahorn AG letztlich ein Bestattungsunternehmen bzw. ein bestimmtes Bestattungsnetzwerk verbunden ist. In den Unterlagen stand sinngemäß nur, dass man im Sterbefall dort anrufen soll. Für uns war daher naheliegend, dass es um die Abwicklung der Sterbegeldversicherung geht – also darum, dass die Versicherungssumme an die Angehörigen ausgezahlt wird. Dass damit faktisch erwartet wird, dass die Bestattung über die Ahorn AG bzw. deren Strukturen abgewickelt wird, war für uns nicht klar erkennbar. Ebenso wenig war für uns transparent, dass bei Beauftragung eines eigenen örtlichen Bestatters pauschal rund 10 % der Versicherungssumme einbehalten werden. Genau das empfinden wir als äußerst problematisch. Unsere Eltern wollten eine Absicherung für den Todesfall, damit die Angehörigen entlastet werden. Stattdessen entsteht im Nachhinein zusätzlicher Ärger, weil ein erheblicher Betrag einbehalten wird, obwohl wir die Bestattung selbst organisiert und vollständig bezahlt haben. Der Hinweis auf angebliche Beratungs- und Verwaltungsleistungen überzeugt uns nicht. Ein Einbehalt von ca. 600 Euro ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Dass auch andere Bewertungen ähnliche Erfahrungen schildern, zeigt aus unserer Sicht, dass wir mit diesem Problem nicht allein sind. Für Angehörige ist diese Konstruktion alles andere als transparent. Für uns bleibt daher der Eindruck, dass hier nicht klar genug aufgeklärt wurde und dass Angehörige im Todesfall finanziell benachteiligt werden, wenn sie den örtlichen Wunschbestatter der Familie beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Peters

