Abmahnung Google Fonts

Diverse Rechtsanwälte wie

  • Kilian Lenard
  • Dikigoros Kairis

und Privatpersonen wie

  • J.Medina (ohne Anwalt)
  • Günther Wismach (ohne Anwalt)
  • Mathias Meier (ohne Anwalt)
  • Oleksandr Sertiuk
  • Jolanta Januszewski (VIVA Datenschutz, RAAG Kanzlei)
  • Omar Taha M Salhin (RAAG Kanzlei)
  • Wang Yu (RAAG Kanzlei)
  • Martin Ismail (IG Datenschutz, Kanzlei Lenard)

sowie Gemeinschaften ohne Anwalt

  • Meur-Media Datenschutzgemeinschaft

nutzen derzeit die Möglichkeit, mit Massenabmahnungen im Bereích der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)  Kasse zu machen. Aktuell wird für Mandanten Schadenersatz und Schmerzensgeld oder auf eigene Kasse für erlittene Verletzungen der Persönlichkeitsrechte eingefordert. Dabei geht es um den Vorwurf der nicht Datenschutz konformen Nutzung des Google Dienstes „Google Fonts“. In ersten Fällen gab es bereits Abmahnungen von beiden Anwälten für die gleiche Homepage.

Wer ist betroffen?

Offensichtlich werden nur mittelständische Unternehmen angeschrieben. Abmahnungen an private Homepages sind uns noch nicht untergekommen, ebenso sind Abmahnungen an Non-Profit-Herausgeber, Vereine o.ä. sehr selten.

Zu 80 Prozent verwenden betroffene Opfer das CMS Wordpress, da die hier angebotenen Themes (Designvorlagen)  aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit und der möglichst großen Auswahl an zur Verfügung stehenden Schriftarten diese nicht lokal speichern, sondern auf die Google Fonts-Datenbank zurückgreifen. Weiter werden Googlefonts gern von Sitebildern und auf providerseits oder in der Cloud abgelegten Content Managementsystemen wie z.B. WIX genutzt.

Erste Hilfe „Abmahnung Google Fonts“

Bei der Entfernung von Google Fonts bzw. der Anpassung der Datenschutzerklärung an die Erfordernisse der DSGVO stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir entfernen Google Fonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Zur Entfernung benötigen wir als Minimalanforderung Zugangsdaten zu Ihrem Redaktionssystem. Sparen Sie wertvolle Zeit und halten Sie diese Daten griffbereit.

Wir entfernen Google Fonts u.a. aus folgenden Systemen

  • WordPress
  • Drupal
  • Joomla
  • Typo3
  • WIX
  • Jimdo
  • Squarespace

sowie aus den Shop-Systemen

  • Shopify
  • Shopware

sowie per FTP aus eigenen Systemen, frei programmierten Seiten sowie aus Page-Buildern. Bei Site- oder Pagebuildern benötigen wir in jedem Fall vollen FTP-Zugriff.

Fonts aus Youtube, Google-Recaptcha, Maps

Google Fonts werden im Allgemeinen von Redaktionssystemen verwendet. Sie schleichen sich aber auch über diverse Google-Dienste ein. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie diese Dienste DSGVO-konform nutzen möchten.

Abwehr der Forderung

Über unseren Kooperationsanwalt Daniel Loschelder können Sie hier ein Schreiben zur Abwehr der Forderungen erwerben.

Jetzt Kontakt zu Daniel Loschelder aufnehmen

Daniel LoschelderRechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

Ist das rechtens?

Die Frage nach der Zulässigkeit und der rechtlichen Durchsetzbarkeeit einer solchen Abmahnung muss ganz klar beantwortet werden: Ja, es gibt einen Schutzanspruch und ja, eigentlich besteht auch ein Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch. Das Landgericht München hat dazu leider ein entsprechendes Urteil gesprochen, das dieser Abzocke den Weg ebnet.

LG München I, Endurteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20

Dieses Urteil hat quasi die Basis für die Abmahnungswellen geschaffen. Der Anspruch ist nur abzuwehren, wenn man eine sogenannte Rechtsmissbräuchlichkeit nachweisen kann. Dies ist bei Massenabmanhnungen unserer Meinung nach gegeben.

Was bedeutet „Rechtsmissbräuchlich“?

Juristen sprechen von Rechtsmissbrauch, wenn eine anzuwendende Rechtsnorm dazu missbraucht wird, um damit z.B. massenhaft Personen anzuschreiben, um mit dem Hinweis auf den Rechtsverstoß Geld zu verdienen. Im aktuellen Fall ist nicht davon auszugehen, dass der Mandant von rechtsanwalt Kilian Lenard wirklich alle Seiren besucht hat, und wenn ja muss er sich die Frage gefallen lassen, warum er sich vorsätzlich all der gefährlichen Persönlichkeitsverletzungen aussetzt. Der Schutzcharakter der Rechtsnorm wird dadurch außer Kraft gesetzt. Der Mandant von rechtsanwalt Kilian Lenard wusste um die Gefahr und will nun rechtsmissbräuchlich daraus Gewinn erzielen. Udo Schmallenberg: „Dazu sind Gesetze halt nicht da!“

Was bedeutet fehlender Identitätsnachweis?

In nahezu allen Fällen ist die Identität der Opfer nicht wirklich nachgewiesen. Solange diese Identität nicht zweifelsfrei Nachgewiesen ist, kann niemand eine Kontaktaufnahme oder eine Reaktion von Ihnen verlangen. Deutsches Datenschutzrecht sichert den Schutz der eigenen Daten u.a. ja auch dadurch ab, dass es einen klaren Auskunftsanspruch des Datenschutzopfers gegenüber dem angeschiebenen Schutzerechteverletzer gibt. So gibt es keinerlei Adresse in der Ismail-Vollmacht der RA Lenard und überhaupt keine Adresse im privaten Schreiben des Herrn Meier.

Opfer dieser Maschen sollten erst einmal die entsprechenden Informationen einholen und auch Nachweise verlangen.

Wann ist meine Seite sicher?

Es gibt diverse Prüftools und jeder Seitenbetreiber – insbesondere gewerbliche Domaineigentümer – sind verpflichtet, Datenschutzrichtlinien einzuhalten. Diese Verantwortung kann man nicht auf Webmaster, die Regierung oder sonstwen abwälzen. Rechtlich verbindlich ist eine Seite nur sicher, wenn Sie einen Anwalt um Prüfung bitten, und der Ihnen dann eine verbindliche Aussage macht. Damit steht er in der Verantwortung und kann in Regress genommen werden.

Erweiterte rechtliche Möglichkeiten

Eine Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft macht erst Sinn, wenn auch strafwürdiges Verhalten angezeigt werden kann. Das ist in diesem Fall nicht so. Die Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich und entsprechen auch nicht normalen moralischen Standards – ungesetzlich sind sie leider nicht. Neben der  außergerichtlichen Abwehr der Forderung durch ein

  • anwaltliches Schreiben gibt es die Möglichkeiten der
  • Widerklage und insbesondere eine
  • Unterlassungsklage ist erfolgversprechend.

Warum halten wir die Abmahnungen für „zu dünn für eine Klage“?

Der Streitwert ist einfach zu niedrig – vor einer Klage sollte ein Mahnbescheid vom Amtsgericht zugestellt werden. Allein die Gebühren für so einen Mahnbescheid übersteigen den Forderungswert. Im Fall einer Klage müssten die abmahnenden Anwälte Vorausgebühren zahlen, die ein Vielfaches der Forderung ausmachen – das alles bei ungewissem Ausgang. Unsere Meinung:

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehören nicht zum Geschäftsmodell!

In Sachen „Gegenmaßnahmen gegen Abmahner“ verweisen wir auch gern an die Kanzlei LHR Law in Köln, die für einen Franchisenehmer bereits Unterlassung verfügen lassen konnte. Der Abmahnanwalt darf Kunden des Franchiseunternehmens nicht mehr abmahnen. Bei Zuwiderhandlungen wird es richtig teuer.

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