RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis und Wang Yu – Google Fonts Abmahnung

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Die Kanzlei „RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis“ versendet aktuell massenhaft Abmahnungen an Homepagebetreiber wegen der Nutzung von Google Fonts. Google Fonts sind von Google lizenzfrei zur VerfĂŒgung gestellte Schriften. Durch die Kommunikation mit dem Google-Server ist nicht auszuschließen, dass IP-Adressen der Webseitenbesucher von Google gespeichert werden, was einen Verstoß gegen die in Deutschland geltende Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Wer sich durch den Besuch einer solchen nicht DSGVO-kompatiblen Homepage in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, hat u.U. Anspruch auf Schadenersatz. Einen solchen Anspruch einer einzelnen Person versucht die Kanzlei „RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis“ nun in Schreiben an meist ahnungslose Homepagebetreiber einzutreiben. Angebliches Opfer ist ein Herr Wang Yu.

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Die in der Dorfstraße 6-8 in 40667 Meerbusch ansĂ€ssig Kanzlei ist einem „Dikigoros“ zuzuordnen. Das ist die griechische Bezeichnung fĂŒr „Rechtsanwalt“. Nach § 2 EuRAG ist Nikolaos Kairis bei der Rechtsanwaltskammer in Deutschland zugelassen. Diese berufsrechtliche Regelung erlaubt es in der EU-zugelassenen RechtsanwĂ€lten, in jedem Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Gemeinschaft seinen Beruf auszuĂŒben.

An gleicher Adresse in Meerbusch befindet sich die RAAG-Kanzlei GmbH ansĂ€ssig ist. Diese befasst sich mit Services im Rahmen von Inkassodienstleistungen (§ 10 I 1 Nr. 1 RDG), aber auch mit dem Forderungsankauf von Forderungen aus Rechnungen, jeweils in der Form des unechten Factorings sowie GewĂ€hrung von Darlehen gegen VerpfĂ€ndung v.a. von beweglichen GebrauchsgegenstĂ€nde gemĂ€ĂŸ den Regelungen in § 34 GewO und Pfandleiher VO. GeschĂ€ftsfĂŒhrerin ist Antonela Tsikou, AlleingeschĂ€ftsfĂŒhrerin ist die ARGA Holding GmbH i.Gr. Das Unternehmen ist keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern ein Inkassounternehmen.

Abmahnung fĂŒr Wang Yu

„Dikigoros Nikolaos Kairis“ mahnt fĂŒr Herrn Wang Yu an, der sich durch den Besuch der angemahnten Homepage in seinen Rechten verletzt sieht. Der Seitenbetreiber sei nach Art. 4 Ziffer 7 DSGVO in Anspruch zu nehmen, weil der die IP-Adresse des Mandanten nutze, ohne Herrn Wang Yu um Erlaubnis zu bitten. Die IP-Adresse sei eine personenbezogene Information. Die IP-Adresse wĂŒrde durch die Nutzung von Google Fonts ĂŒbertragen. Inhalt des Schreibens ist zudem, die Quelle der Rechteverletzung bei extrem kurzer Fristsetzung zu entfernen.

Rechtsanwalt Daniel Loschelder, den wir in Zusammenhang mit Google Fonts gern als Experten empfehlen, dazu: „Bei Google Fonts, auf die sich die Abmahnung der RAAG Kanzlei bezieht, handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit ĂŒber 1400 Schriftarten, welche von Google zur freien Verwendung bereitgestellt werden. Das bedeutet, dass jeder Websitebetreiber ohne Zahlung einer LizenzgebĂŒhr Google Fonts verwenden kann. Google Fonts bietet dem Betreiber einer Website die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne dass diese auf den jeweiligen Server hochgeladen werden mĂŒssen. Beim Aufruf der Website durch einen Benutzer werden diese Schriften dann ĂŒber einen Server von Google nachgeladen, wodurch Daten an Google ĂŒbertragen werden. Es ist jedoch auch möglich, Schriften lokal auf der eigenen Website einzubinden. Hierzu mĂŒssen die verwendeten Google Fonts heruntergeladen und auf der eigenen Website hochgeladen werden. Dadurch wird die Verbindung zum Google Server getrennt und eine InformationsĂŒbertragung an Google ausgeschlossen.“ Technisch ist die Abschaltung von Google Fonts aber aufgrund der Verwendung der unterschiedlichsten Redaktionssysteme mehr oder weniger komplex und meist vom Seitenbetreiber selbst nicht allein zu bewerkstelligen.

Forderungen von RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis

Neben Löschung und Unterlassung fordert die RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis im Auftrag von Wang Yu Auskunft ĂŒber die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO. Der angeschriebene Websitebetreiber muss diese Auskunft „grundsĂ€tzlich innerhalb eines Monats“ erteilen. Wang Yu selbst habe einen tatsĂ€chlichen und wirtschaftlichen Nachteil durch den nicht DSGVO-konformen Umgang des Seitenbetreibers erlitten. Dieser Schaden wird auf 140 Euro beziffert. Das ist nicht viel Geld im Vergleich zu sonstigen Abmahnungen, die Gefahr des Anschreibens liegt aber in der Forderung diverser Pflichten. Die RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaus Kairis machen zudem die Kosten der anwaltlichen TĂ€tigkeit geltend: „30 € plus Auslagen von 20 €“

Ein Vergleichsangebot macht Hoffnung, dass „alle AnsprĂŒche“ nach Zahlung erledigt seien und man sich verpflichtet: „… keine weiteren juristischen aus dieser Cause gegen Sie einzuleiten. Vorsorglich informiere ich Sie, dass mein Mandant mich in anderen gleichgeschalteten FĂ€llen mit der Klage mandatiert hat“.

Was tun nach Abmahnung gg. Google Fonts?

Rechtsanwalt Loschelder, Fachanwalt fĂŒr IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz: „ZunĂ€chst sollten Betreiber einer Website Google Fonts rechtssicher einbinden. Keinesfalls sollte die Website vorschnell abgeschaltet werden, dafĂŒr besteht keine Notwendigkeit. Spezialisierte Dienstleister sind behilflich, Google Fonts rechtssicher einzubinden. Materiell muss man sagen, dass in der Rechtsprechung der nationalen Gerichte zur DSGVO derzeit einiges im Fluss ist. Unsere Meinung nach stehen dem Herrn Wang Yu die von der RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaus Kairis geltend gemachten AnsprĂŒche nicht zu. Es ist zwar richtig, dass Art. 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch gibt, hier ist jedoch die Frage, inwiefern die Verarbeitung von IP-Adressen einen solchen Schadensersatzanspruch begrĂŒnden soll. Zudem drĂ€ngt sich hier ein rechtsmissbrĂ€uchliches Verhalten auf. Zwar ist es legitim, einen gesetzlich zustehenden Anspruch geltend zu machen; wenn hier jedoch sachfremde ErwĂ€gungen auftreten, kann die Geltendmachung eines solchen Anspruchs auch rechtsmissbrĂ€uchlich sein.“

Muss ich auf Abmahnungen reagieren?

Ja, das muss man, insbesondere der Punkt des „Fortgesetzten Handelns“ ist wichtig und erfordert ein schnelles TĂ€tigwerden möglichst innerhalb der Frist. Also: die strittigen GoogleFonts sollten schnell entfernt oder die Nutzung durch entsprechende Angaben zum Datenschutz autorisiert werden. Eine Zahlungsverpflichtung steht im Raum und eine Zahlungsverweigerung bedeutet, dass man sich darĂŒber einig werden muss, entweder im außergerichtlichen Verfahren oder eben vor Gericht. Es reicht nicht, sich auf eine vermeintliche UnzulĂ€ssigkeit der Forderung zu beziehen und die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen. Unter UmstĂ€nden entsteht aus UntĂ€tigkeit irgendwann ein pfĂ€ndbarer Titel, gegen den man sich dann nicht mehr wirklich wehren kann.

Erste Hilfe

Bei der Entfernung von Google Fonts bzw. der Anpassung der DatenschutzerklĂ€rung an die Erfordernisse der DSGVO stehen wir Ihnen gern zur VerfĂŒgung. Wir entfernen Google Fonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu ein Mail an googlefonts@verbraucherschutz.tv und halten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Redaktionssystem bereit.

Fragen zum Thema?

Tel.: 0800 000 1963 – bundesweit kostenlos

info@verbraucherschutz.tv

13 comments
  1. Das ist genau mein Humor: Eine Kanzlei, die auf ihrer eigenen Webseite gegen die DGVO vertĂ¶ĂŸt, versendet Abmahnungen wegen DSGVO VertĂ¶ĂŸen. Warum? Openstreetmap wurde auf der Webseite der Kanzlei ohne meine Zustimmung geladen und selbst in der DatenschutzerklĂ€rung findet sich dazu nichts. Hochgradig unseriös!!! Übrigens: Beweismaterial ist gesichert und bereits an die Presse ĂŒbergeben. Siehe auch Screenshots zu dieser Rezension.

    Webseitenbetreiber binden OpenStreetMap ĂŒber ein iframe bzw. durch den Abruf der Kartenbilder vom Server des Anbieters ein. Auf diese Weise erhebt die Map automatisch Daten zum User, unter anderem die IP-Adresse. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten. Seitenbetreiber mĂŒssen dafĂŒr Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten. Das bedeutet: Informieren Webseitenbetreiber in ihrer DatenschutzerklĂ€rung Nutzer nicht darĂŒber, wie, warum und in welchem Umfang sie Daten erheben und an OpenStreetMap versenden, erfĂŒllen sie nicht die Voraussetzungen des deutschen Datenschutzes.

    Jemand sollte diese Kanzlei wegen Verstoß gegen DSGVO abmahnen…. 🙂

  2. Ohne im Original vorliegende Vertretungsvollmacht dĂŒrfte meiner Meinung nach kein wirksamer Vertretungsnachweis fĂŒr den angeblichen Anwalt besteht. ….oder irre ich hier?

    Und warum sollte ohne wirksamen Mahnbescheid oder Urteil/Titel eine Zahlungsverpflichtung entstehen ???

    Und schließlich der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO — wie soll der erfolgen ohne Identifikation des Betroffenen?

    Was sehe ich hier möglicherweise falsch?

    1. Da siehst du einiges falsch 😉

      – Der Vertretungsnachweis besteht, hĂ€tte er ihn nicht wĂ€r’s auf wackeligen FĂŒĂŸen. Aber wenn er sagt, er hat ihn, dann hat er ihn – AnwĂ€lte dĂŒrfen das einfach behaupten…
      – Eine Abmahnung verlangt etwas, tut man es nicht, kann es Schwierigkeiten geben. Aber eine Forderung ist IMMER wirksam, solange sie unwidersprochen bleibt. ich kann dir schreiben, dass ich 1000 Euro von dir bekomme, weil di mir dein Pony nicht passt. bleibt’s unwidersprochen und ich bekomme einen Titel, dann zahlst du…

      Mahnbescheid/Urteil/Titel kommen doch erst am Ende der AnwaltsernÀhrungskette!

      – Die Identifikation ist ja möglich und der Anwalt hĂ€tte das Recht ĂŒber Speicherdatenerfassung bei den entsprechenden Einrichtungen Auskunft zu erlangen.

      Es wirkt also alles höchst zweifelhaft – da gebe ich dir recht. Aber die meisten zahlen die eigentlich recht geringe Summe, um weiterem Ärger zu entgehen. Mit komplizierten FĂ€llen, WidersprĂŒchen etc. wird sich dieser Herr wahrscheinlich gar nicht befassen. Das ist nicht Teil des GeschĂ€ftsmodelles.

  3. Kann man gegen die versendende RA-Kanzlei selbst vorgehen, wenn, wie oben im letzten Satz zu lesen ist, dass die Geltendmachung selbst missbrÀuchlich sein kann?
    Hier besteht dringender Bedarf die Gesetzeslage zu Àndern und mit dem Unding der Abmahnungen aufzurÀumen !
    Hallo Herr Buschmann, bitte endlich handeln !!!

    1. Hallo, das ist keine Lösung. Wichtig wĂ€re, dass Gerichte diese RechtsmissbrĂ€uchlichkeit erkennen und entsprechend urteilen. Das Urteil des LG MĂŒnchen hĂ€tte so in der Form niemals gesprochen werden dĂŒrfen. Die passenden gesetze gibt es…

    1. Googlefonts entfernen und – meine Empfehlung – Musterschreiben von Ra Loschelder hinschicken. Abmahnungen sind tricky formuliert. Den Rat „Nicht reagieren“ kann ich hier nicht geben. Mein Rat ist nur icht zahlen“!

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