Rechtsanwalt Kilian Lenard – Abmahnung wegen Google Fonts

Kilian Lenard Kilian Lenard

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Rechtsanwalt Kilian Lenard fordert je 170 Euro von unzähligen Homepagebesitzern – würden nur 10.000 zahlen, dann wären das 1,7 Millionen Euro für etwa einen Monat Arbeit. Ist das wirklich so einfach? Wie funktioniert das Geschäftsmodell „Abmahnanwalt“? Ganz kurz: Ob die Forderung zulässig ist oder nicht, darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, ob die Art und Weise der Forderung zulässig ist und hier sind sich die Anwälte auf der anderen Seite eigentlich einig: Nein. Es entsteht natürlich ein Schaden, wenn eine einzelne Person eine Webseite besucht und hier seine Persönlichkeitsrechte missachtet werden. Wenn aber die gleiche Person 100.000 Seiten aufsucht in der Absicht, sich absichtlich schaden zu lassen, um dafür jeweils 170 Euro zu kassieren, dann geht das etwas zu weit. Im aktuellen Fall bewerten wir Massenabmahnungen wegen sogenannter Google Fonts.

Inhaltsangabe:

Unser 1. Tipp: Machen Sie sich keinen Stress! Das Entfernen von Google Fonts ist relativ einfach und eine Forderungsabwehr im außergerichtlichen Verfahren kostet nicht die Welt.

Was sind Google Fonts?

Google stellt Webseitenbetreibern Schriften zur Verfügung, die der Homepagebesitzer nicht bezahlen müssen. Die Schriften werden von Google-Servern heruntergeladen. Im Hin und Her der Daten gibt Google die Schrift und erhält dafür die IP-Adresse des Anfragenden. Damit werden keine individuellen Daten übertragen. Aber: Im Rahmen von Vorratsdatenspeicherungen könnten z.B. Ermittlungsbehörden Auskunft erhalten darüber, wer wann welche Schrift benutzt hat. Was das wert ist? Keine Ahnung – ich schildere nur den Status Quo.

Google Fonts sind nützlich und einfach zu verarbeiten, allerdings gibt es hier ein unter Umständen bedenkliches Gefahrenpotential. Google Fonts nutzen den kalifornischen Internetdienst, um stets aktuelle Schriften nutzen zu können. Wer Google Fonts auf seinen Seiten anbietet, muss also damit rechnen, dass die „Datenkrake“ Google vielleicht Möglichkeiten nutzt, um Daten zu sammeln. Da der Verdacht bei Google Fonts tatsächlich besteht, sollten Seiten, die Google Fonts nutzen, ihre Besucher darauf hinweisen, oder noch besser über einen Disclaimer explizit die Nutzung von Google Fonts anfragen. Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin hat auf jeden Fall keine Kosten und Mühen gescheut, um zehntausende von Webseitenbetreibern mit einer zweifelhaften Forderung zu überraschen.

Wer ist Rechtsanwalt Kilian Lenard?

Angaben gemäß § 5 TMG

Rechtsanwalt Kilian Lenard
Chausseestr. 130
10115 Berlin

Kilian Lenard ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit Kanzlei in Berlin. Schwerpunkt laut Homepage: „Besonderer Fokus liegt bei der Beratung von Startups und Technologiefirmen seit vielen Jahren, um ihre Rechte zu verteidigen und durchzusetzen.“ Als Fachgebiet ist einer langen Liste auch „Abmahnungen“ genannt. Ob die aktuell versendeten Abmahnungen im Auftrag von Martin Ismail wirklich den ganz hohen Qualitätsansprüchen genügen können, wird die Zeit geben. Aktuell gibt es bereits eine erfolgreiche Unterlassungsverfügung sowie unzählige anwaltliche Zurückweisungen der Abmahnung mit Hinweis auf Fehler bei der Vollmacht, bei der Fristsetzung und ganz allgemein zur unter Umständen gegebenen Rechtsmissbräuchlichkeit.

Telefon: 030 -7543923 0
E-Mail: KONTAKT@RA-LENARD.DE

Aufsichtsbehörde und zuständige Stelle für Beschwerden:

RAK Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
KONTAKT

Schnell verdiente 170 Euro

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ist ein solcher Umgang mit Google Fonts vorgeschrieben und da wundert es kaum, dass Anwälte damit Geschäfte machen.

Derzeit versendet ein Berliner Rechtsanwalt namens Kilian Lenard Schreiben an Webseitenbetreiber, die Google Fonts nutzen. Er schreibt im Auftrag eines Internetseitenbesuchers „Martin I.“, der die Seite angeblich aufgesucht hat und der sich dagegen verwahrt, dass seine Daten von Google missbraucht werden. Um den Schmerz zu lindern und den Schaden aufzuwiegen, bietet Rechtsanwalt Lenard an, die Angelegenheit nach Zahlung von 170 Euro – treuhänderisch an die Kanzlei zu überweisen – auf sich beruhen zu lassen, wenn zudem Google Fonts bei knapper Fristsetzung aus dem Webseitencode entfernt wird.

Wir werden in diesen Tagen verstärkt von Webseitenbetreibern angesprochen und um Hilfe gebeten. Wir haben dazu Kanzleien aus unserem Netzwerk angefragt: „Die Nutzung von Google Fonts kann unzulässig sein. Sollte der Verdacht bestehen, dann muss der entsprechende Code schleunigst aus dem Quelltext entfernt oder die Datenschutzvereinbarungen angepasst werden! Ob sich aus der bisherigen Verwendung ein Zahlungsanspruch der Kanzlei und dessen vermeintlichem Auftraggeber ergibt, ist zweifelhaft!“

Kein berechtigter Schadenersatzanspruch

Laut Loschelder sind die Anschreiben konstruiert in einer Art und Weise, die die Zulässigkeit anzweifeln lässt. So muss z.B. ein echtes „Opfer“ Ansprüche stellen. Unzulässig ist es, wenn ein vermeintliches Opfer eine größere Zahl von „Schädigungen“ für sich proklamiert und das Team (Anwalt/Opfer) daraus eine Geschäftsidee entwickeln. Es ist nicht davon auszugehen, dass Martin S. wirklich 10.000 Seiten besucht hat, diese auf einen konkreten DSGVO-Versto0 geprüft, im Schadensfall sauber mit Screenshots dokumentiert und eine Aufforderung an seinen Anwalt gesendet hat mit der Bitte jetzt tätig zu werden. Wäre er damit so ungefähr 3 Jahre beschäftigt, wobei unberücksichtigt bliebe, dass ein großer Teil der geprüften Seiten gar nicht gegen die DSGVO verstößt. Wie löst man dieses Problem: Man lässt einen Crawler entwickeln, der Verstöße findet, dokumentiert und den Verstoß einer ladungsfähigen Adresse (Impressum) zuordnet. So dürften sich etwa 9000 Vorgänge automatisiert bis zum Adresse-Ausdrucken abwickeln lassen, ohne dass man mehr machen muss, als einem indischen Programmierer einen Monatslohn zu zahlen.

Anwaltbrief zur Forderungsabwehr

Loschelder, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, geht davon aus, dass zehntausende von Webseitenbetreibern angeschrieben wurden: „Zum einen ist zweifelhaft, ob Herr Martin I.  all diese Seiten persönlich besucht hat. Und wenn er sich zudem vor der Weitergabe seiner Daten an Google fürchtet, ist zu hinterfragen,  warum er sich zigtausend fach der Gefahr aussetzt, ausspioniert zu werden!“

Welcher Schaden, welcher Schmerz?

Rechtsanwalt Kilian Lenard führt für seinen Mandanten Martin I. aus, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Martin I. in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstelle. Das muss man sich mal überlegen: Der Herr fühlt sich verletzt. Vor Gericht, dürfte es schwierig werden, einen Richter davon zu überzeugen, dass der wahre Abmahnungsgrund nicht doch ein durch und durch finanzieller ist.

Was kann man machen?

Machen muss man was, denn ignorieren spielt den Abmahnern in die Hände. Loschelder bietet ein anwaltliches Schreiben an die Kanzlei Kilian Lenard zum Festpreis an: „Damit dürfte sich die Angelegenheit dann erledigt haben!“ Das nimmt auch den Druck in der sehr knapp bemessenen Fristsetzung falsch zu reagieren. Weitere rechtliche Möglichkeiten ist die Unterlassungsklage.

Praxis-Tipp:

Sie können schnell ermitteln, ob Ihre Webseite Google Fonts nutzt. Klicken Sie in einen freien Randbereich Ihrer Startseite mit der rechten Maustaste. Im sich öffnenden Auswahlfenster auf Seitenquelltext klicken. Den dann sichtbar werdenden Text mit „Suche“ nach dem Wörtchen „Google“ durchsuchen. Sollte im Quelltext das Wörtchen „Google“ vorkommen, dann sollten Sie dafür in Ihren Datenschutzbestimmungen eine Erklärung haben.

Google-Dienste, über die Sie Ihre Seitenbesucher aufklären müssen

  • Google Fonts
  • Google Analytics
  • Google Maps
  • Google Ads

GoogleFonts und WordPress

Homepages, die mit Redaktionssystemen wie WordPress oder Drupal hergestellt wurden, nutzen in aller Regel Googlefonts und zwar OHNE die Betreiber auf die Notwendigkeit der juristischen Absicherung hinzuweisen. Neben der Entscheidung, wie man mit Abmahnungen umgeht, steht spätestens nach Erhalt eines Hinweises auf unzulässige Nutzung die Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung an. Die Entfernung von GoogleFonts ist relativ einfach, dürfte die Ressourcen normaler Betreiber allerdings überfordern.

Muss ich auf Abmahnungen reagieren?

Ja, das muss man, insbesondere der Punkt des „Fortgesetzten Handelns“ ist wichtig und erfordert ein schnelles tätig Werden möglichst innerhalb der Frist. Also: die strittigen GoogleFonts sollten schnell entfernt oder die Nutzung durch entsprechende Angaben zum Datenschutz autorisiert werden. Eine Zahlungsverpflichtung steht im Raum und eine Zahlungsverweigerung bedeutet, dass man sich darüber einig werden muss, entweder im außergerichtlichen Verfahren oder eben vor Gericht. Es reicht nicht, sich auf eine vermeintliche Unzulässigkeit der Forderung zu beziehen und die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen. Unter Umständen entsteht aus Untätigkeit irgendwann ein pfändbarer Titel, gegen den man sich dann nicht mehr wirklich wehren kann.

Erste Hilfe – Entfernung von Googlefonts

Bei der Entfernung von Google Fonts bzw. der Anpassung der Datenschutzerklärung an die Erfordernisse der DSGVO stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir – also die Agentur für Onlinemarketing schmallenberg.txt  (59494 Soest, Am Doermen 5) – entfernen Googlefonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu ein Mail an googlefonts@verbraucherschutz.tv

Fragen zum Thema?

Tel.: 0800 000 1963 – bundesweit kostenlos

Mailadresse: info@verbraucherschutz.tv

28 comments
  1. Also laut den Kommentaren sollte man nicht auf sein Schreiben antworten und auch sein Schreiben ignorieren? Habe ich es richtig verstanden? Da derzeit ihn schon genug Opfer angezeigt haben und es RA Kammer Berlin gemeldet haben.

    Laut den Kommentaren wird es nicht zu einem Gericht kommen, und er liest nicht einmal seine Emails oder Postfach ..

    Ich habe selbst einen Brief von ihm bekommen und bis Sonntag 06.11 habe ich noch Frist die 170€ zu zahlen. Habe noch keinen einzigen Schritt durchgeführt.

    1. Hi, den Tipp, einfach nichts zu machen, wirst du von mir nicht bekommen. Ich finde, dass es sich Webseitenbetreiber sowieso viel zu einfach machen und eigentlich immer nur nichts machen – das ist der falsche Weg. Richtig wäre, zumindest 1 mal per Einschreiben der Forderung zu widersprechen oder ein anwaltliches Schreiben aufsetzen zu lassen. man sollte ihm Arbeit machen – keine Brieffreundschaft, aber zumindest Arbeit.

  2. Der Brief vom „Anwalt“ kam bei mir als normaler Brief. Also kein Einschreiben o. ä.! Ist das denn überhaupt rechts? Ich hätte das Schreiben ja auch nie (nachweislich) erhalten können.
    Allein diese Praktik empfinde ich schon als unseriös.

  3. Lieber Herr Schmallenberg,
    erst einmal herzlichen Dank für Ihre Mühen, uns über diese unschöne Post aufzuklären. Meine Frage dazu wäre noch: Muss ich auch reagieren, wenn kein wirklicher Verstoß vorliegt? Wir haben die Google Font Nutzung rechtskonform in den Datenschutzrichtlinien eingebunden, mit Erklärung, dass IP an Google weitergegeben wird, und lassen die Datenschutzrichtlinien per Cookie Layer bestätigen, wenn die Webseite besucht wird. Herzlichen Dank!

  4. Mein Neffe wird ebenfalls von K belästigt. Ich finde es unheimlich mutig von Kilian, dass er gerade in solchen Zeiten tausende hart um ihre Existenz kämpfende Menschen zusätzlich angreift, sie mit noch mehr Hass und Zorn auflädt.

  5. Lt. Info von Google zur API werden IP-Adressen gar nicht protokolliert.
    Die Info habe ich gerade gefunden, da wir binnen 3 Tagen zwei identische Abmahnungen mit unterschiedlichem Briefdatum erhalten haben.
    Damit ist ein möglicher Rückschluss / Rückverfolgung auf den Nutzer m. E. nicht möglich.
    Meine Meinung: Die Abmahnwelle ist damit komplett für die Tonne.
    https://developers.google.com/fonts/faq#what_does_using_the_google_fonts_api_mean_for_the_privacy_of_my_users

    1. Hi Jürgen, da hast du – glaube ich ich – recht. Aber in der Bewertung wird’s forensisch. Von wann ist die Info? Haben die nicht vielleicht vor 2 Monaten noch IPs gesammelt? Reicht nicht die Möglichkeit, dass IPs gespeichert werden könnten? Alles schwierig. Hab die Info mal in mein Netzwerk gegeben und erwarte Infos von kompetenteren Leuten….

  6. Ich betreibe Hobbymäßig eine Webseiten & Software GbR.
    Nun haben zwei meiner Kunden genau diese Abmahnung erhalten. Wie soll ich mich verhalten? Abseits der Anpassung der DSGVO…

    1. Ich empfehle das Abwehrschreiben von RA Loschelder aus München, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass es das nicht braucht und es niemals zu Klagen kommen wird. So ein Schreiben ist aber der professionelle Weg. Wenn man also Kunden etwas rät, dann sollte das Hand und Fuß haben und nicht auf persönlichen Meinungen beruhen

  7. Danke für diese Website.
    Ich habe als kleiner Hobby-Kunsthandwerker auch eine Abmahnung bekommen.
    Ich gehe nun nach intensiver Recherche folgendermaßen vor:
    1. Anzeige bei der Polizei, unseriöse Abzocke – Gaunerei
    mit Schadensersatzanspruch meinerseits
    2. Beschwerde bei der zuständigen Anwaltskammer mit der Bitte um Überprüfung des Hr., ob dieser als RA weiter tätig sein darf.

    Dem werde ich helfen!!

    1. Alles nicht so einfach, um eigenen Schaden anzumelden musst du

      – einen Schaden nachweisen können
      – eine Privatklage anstrengen

      Die Polizei wird dich fragen, was denn „Abzocke“ ist an der Masche und du wirst das nicht richtig beantworten könnnen.

      Ihr könnt und sollt ja machen, aber manche Sachen machen halt keinen Sinn. Was man machen kann: Unterlassungsklage, strafbewehrt. Wenn jemand daran interesse hat vermittle ich gern die passenden Spezialisten dazu

  8. Schön wäre es doch, wenn mal ein „Muster Widerspruch Text“ zur Verfügung gestellt würde, damit nicht JEDER den Anwalt kontaktieren muß! Da kostet es ebenfalls knapp 120 Euro für sein Anschreiben.
    Wenn man privat da Widerspruch einlegen könnte, wäre allen geholfen und man muß nicht so oder so zahlen – einfach nur Copy and Past – das wäre mal kundenfreunslich…

    1. Hi Charly , ich hau mir seit 14 Tagen hier die Stunden um die Ohren um aufzuklären, zu warnen und zu helfen (umsonst) – und dann soll ich dir umsonst einen Musterbrief schicken, weil das kundenfreundlich ist?
      Nein das mache ich nicht, aber einen wertvollen Tipp kann ich geben: Schreib denen, dass du nicht zahlen wirst, weil du den Anspruch nicht anerkennst – so oder ähnlich.

      Dann hast du einen kostenlosen Brief – von mir gibt’s den leider nicht

      LG usch

  9. Natürlich kann jeder privat Widerspruch einlegen. Machen Sie ein Einschreiben, so dass sie beweisen können, dass die Post dort angekommen ist.

    Und ansonsten brauchen Sie erst mal gar nichts zu machen. Warten Sie das Urteil ab, was in drei Jahren oder fünf oder gar nicht kommen wird. Diesem RA geht es doch nur darum, dass Geld auf seinem Konto ankommt und das wird es. Der wird nicht klagen.

  10. Ich habe auch diese Abmahnung bekommen. Nun ist es so, dass ich keine Webseite habe. Meine Webadresse wird sofort an die google buisiness Seite weitergeleitet. Dort kann ich nur Texte und Bilder hochladen. Auch die IP-Adresse stimmt nicht überein. Sollte ich reagieren?

    1. Eigentlich ist das noich schlimmer: Sie leiten ja Leute direkt zum Belzebub…..Rufen Sie mich mal an, ich erklär Ihnen, wie Sie das smart lösen können. Auf die Abmahnung sollten Sie reagieren. Empfehlung ist Anwaltschreiben…

  11. Pingback: ᐅ WordPress Tipp: Google Fonts lokal auf dem eigenen Server speichern | DS Digitalmanufactur
  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben von einem Anwalt eine Abmahnung wegen Persönlichkeitsverletzung Datenschutz Google Fonts bekommen.

    Wir möchten daher bei Ihnen anfragen, ob Sie die Google Fonts unserer Webseite einbinden können, damit sie mit den Datenschutzbestimmungen konform sind.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht,

  13. Danke für die Tipps
    Ich habe nach einem Musterschreiben von einem Rechtsanwalt ein Abwehrschreiben an RA Lenard aufgesetzt.
    Es gibt ja diese Urteile, auf die er sich berufen kann. Etwas anderes würde ein richtiger Anwalt auch nicht machen.

    1. Hallo Dürer M.
      Sie verkennen die Situation vollständig. Ein privates Schreiben wird nicht mal geöffnet. Was meinen Sie, wie viel Post der kriegt? Das ist ihm völlig wurscht. Der liegt irgendwo in der Sonne und freut sich, wie das Geld fließt. Kommunikation ist nicht Teil des Geschäftsmodelles.

      Wenn überhaupt, dann hat er Respekt vor einem echten Anwalt und es kann durchaus sein, dass er die Leute rausfiltert um das Risiko zu verringern, wirklich klagen zu müssen. Aber echt: Egal was Sie ihm schreiben, egal was Sie aufsetzen, das interessiert den alles nicht.

      Schonen Sie Ihre Nerven….

      LG usch

  14. Ich habe vor Jahren mal eine kleine Webseite gebaut für meinen Kurierdienst den es schon seit 2 Jahren nicht mehr gibt. Habe damals WordPress verwendet und da wurde das automatisch eingebaut. Jetzt Post von Rechtsanwalt Kilian Lenard. ich stecke in einer Privatinsolvenz und kann mir so’n stress grad wirklich nicht leisen. Und nu????

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