Versuch einer ganz einfachen Lösung:
Wenn du nicht volljährig bist, wenn du dich gar nicht angemeldet hast, wenn du dich nur aufgrund arglistiger Täuschung angemeldet hat, wenn du nach Anmeldung widersprochen hast – kurzum: Wenn du eine Leistung nicht haben möchtest und nicht dafür bezahlen möchtest, wird dich kein Gericht der Welt dazu verurteilen, einer Abofalle Geld zu überweisen. Da müsst ihr einfach Vertrauen haben ind das deutsche Recht – das funktioniert schon!
Es gibt auf alle eurer Fragen und Zweifel nur einen Tipp: Macht nichts, wartet auf den Mahnbescheid, der direkt vom Amtsgericht verschickt wird und widersprecht dem. Es wurde noch niemand, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, von der Abofalle verklagt oder von einem Gericht verurteilt. Das ist alles, was es zum Thema Deutsche Zentral Inkasso, my-downloads.de, webtains GmbH oder Icontent oder wie die sonst alle heißen zu empfehlen gibt. Es gibt keine Ausnahmen, keine besonderen Situationen. Wenn es in Deutschland mutige Rechtsanwälte, Richter, Politiker, Beamte gibt, die diese Aussage mit Ihrem Namen unterstreichen möchten, gibt es dazu jetzt und hier die Möglichkeit, sich zu melden unter info@verbraucherschutz.tv.