Hat sich eigentlich was geändert durch das Berliner Urteil pro DOZ (Deutsche Zentral Inkasso)? Nein, denn hier ging es nur um die Klage gegen den Entzug einer Inkassogenehmigung, also nur um eine Anfechtungsklage gegen einen reinen Verwaltungsakt als Reaktion auf eine eher schlampig durchgeführte Linzenzentzug. Hätte die zuständige Richterin vor dem Entzug der Lizenz ein paar Auflagen gestellt und böse mit dem zeigefinger gewunken, dann wäre das Urteil anders ausgegangen. Man sieht, man kommt den Brüdern durch Schnellschüsse nicht bei. Das muss alles wohl überlegt sein.
Wie geht es „nach Berlin“ weiter? Einfacher denn je: Die DOZ hat nach eigenen Aussagen 800.000 offene Forderungen abzuarbeiten. Und das sind ja laut Michael Burat nur die wenigen Unzufriedenen – die meisten zahlen für outlets.de ja gern, freiwillig und ohne eine Mahnung abzuwarten.
Sie wird dran ersticken, denn: Wenn keiner zahlt, dann sind diese offenen Posten nur Arbeit, die man vorfinanzieren muss. Auch Massenmahnbescheide kosten 23 Euro pro Stück und werden die DOZ über 20 Millionen Euro kosten zuzugl. des eigenen Verwaltungsaufwandes.
Wenn die Opfer widersprechen sind diese 20 Millionen weg. Die DOZ erkauft sich damit nur die Möglichkeit, klagen zu dürfen. Wenn die Opfergemeinde stur des Hinweises aus ALLEN FOREN, VON VERBRAUCHERZENTRALEN UND BUNDESJUSTIZMINISTERIUM nicht zahlt und auf einen Mahnbescheid wartet, dann schrumpft die Kriegskasse der DOZ um 20 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung von Mahnbescheiden und die Vorbereitung von Klagen sehr viel Arbeit macht, was die Men-Power der DOZ sicherlich überfordern wird. Es müssen Leute eingestellt werden, weitere Rechtsanwälte auf dem freien Markt angeworben werden, die sich für sowas nicht zu schade sind.
Parallel dazu entwickelt sich eine opferfreundliche Grundstimmung bei Politik sowie bei Recht ausübenden Institutionen. Die DOZ bzw. Icontent haben ihre Prozesse bislang nur vor Amtsgerichten gewonnen, an denen Abofallen freundliche Urteile gesprochen werden oder haben Urteile erstritten, die absolut keine Recht prägende Bedeutung haben.
Daher gilt in Anerkennung aller rechtstaatlichen und moralischen Prinzipien bis zum Ende aller Abofallen
1. Zahlt nicht, wenn ihr die Forderung als unrechtmäßig anseht
2. widersprecht ein einziges Mal
3. Wartet auf den Mahnbescheid vom Gericht
4. Widersprecht dem Mahnbescheid
5. Geht mit einem guten Anwalt in eine mögliche Klage hinein.
Ich seh Herrn Burat schon wieder schäumen und wettern gegen den „durchgeknallten Netzindianer“, aber diese 5 Punkte sind nun mal der Weg, sich gegen eine Forderung zu wehren, wenn man die als Opfer als ungerechtfertigt ansieht.
Das hat nichts damit zu tun, dass „durchgeknallte Netzindianer“ wie der verbraucherschutz.tv-Admin Opfer wider besseres Wissens falsch beraten. So macht man das halt, wenn man nicht bezahlen will, und so würde der Herr Burat es auch machen, wenn er was nicht bezahlen will. Und es ist auch nicht verboten, eine Zahlungspflicht anzuzweifeln.
Warum er dieses Grundrecht auf Schutz des Eigentums NICHT bei seinen Kunden sehen mag, ist eigentlich der Punkt, warum man seine Firmen als Abo-Fallen bezeichnen darf. Seltsam ist auch, dass gerade Abofallen-Betreiber am lautesten nach der Verantwortung und Entscheidungsfreiheit des mündigen und intelligenten Nutzers schreien, aber am Ende doch diejenigen sind, die am meisten verdienen, wenn uninformierte und zu sorglose User in ihre Fallen tappen.
Leute, seid stark! Beharrt auf euren Rechten und lasst euch nicht kirre machen. Ihr seid 800.000! Ihr habt es in der Hand! Lasst ihn 800.000 Mahnbescheide schreiben und dafür 20 Millionen Euro bezahlen – danach reden wir weiter.