Unter der Ăberschrift EBVZ.DE kommt eine weitere Branchenbuchfalle daher, mit welcher viele Unternehmer und Unternehmen in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz bereits unliebsame Bekanntschaft gemacht haben. Ist jemand in die Falle geraten, erwarten ihn zumeist jĂ€hrliche Rechnungen ĂŒber 299,00 Euro netto und zwar drei Jahre lang, da dies die Mindestlaufzeit des vermeintlich mit dem EBVZ geschlossenen Vertrages sein soll.
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Wir helfen Ihnen gegen das EBVZ!
Falls Sie in die Branchenbuchfalle des EBVZ geraten sind, können wir Ihnen regelmĂ€Ăig wieder heraus helfen. In den meisten FĂ€llen lassen sich die AnsprĂŒche des EBVZ durch eine geeignete juristische Vorgehensweise abwehren. Bislang haben wir fĂŒr alle Mandanten erreicht, dass nichts an das EBVZ gezahlt werden musste. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur VerfĂŒgung.
Sie erreichen unsere AnwÀlte stets persönlich unter unserer kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 366 (auch an Wochenenden und Feiertagen).
Daneben besteht auch die Möglichkeit, unseren RĂŒckrufservice zu nutzen, indem Sie uns Ihre Unterlagen zur Sache (Schreiben des EBVZ, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 senden. Wir werden diese sodann prĂŒfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit sowie Abwehrmöglichkeiten, zu besprechen.
Kosten fallen fĂŒr Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Erstberatung mit einem rechtlichen Vorgehen gegen die Forderungen beauftragen möchten. Diese Kosten werden sodann gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
Die Vorgehensweise des EBVZ im Detail:
Hinter dem Synonym EBVZ.de steht ein weiteres Synonym, nĂ€mlich die seriös klingende Bezeichnung âVerlag fĂŒr elektronische Medien Melleâ. TatsĂ€chlich steckt hinter dieser Fassade letztlich eine Frau Vanessa Gambietz, wie sich dem Kleingedruckten im Fussbereich der Schreiben entnehmen lĂ€sst.
Frau Gambietz beschreitet mit Ihrer Abofalle EBVZ.de einen etwas anderen Weg, als dies bei der Mehrzahl der Branchenbuchfallen ĂŒblich ist. So wird der Vertrag beim EBVZ.de nicht ĂŒber einen Korrekturabzug eingefĂ€delt, sondern ĂŒber ein Telefonat. Das Ganze lĂ€uft dabei regelmĂ€Ăig wie folgt ab:
In bester rechtswidriger Cold-Call Manier werden SelbststÀndige, Unternehmer oder Unternehmen angerufen, welche zuvor noch nie etwas mit Frau Gambietz bzw. dem EBVZ.de zu tun hatten. Im Telefonat werden die Angerufenen hÀufig mit Unwahrheiten konfrontiert, wie uns bereits eine Vielzahl Betroffener berichtet haben.
Ziel ist es natĂŒrlich, den Angerufenen in einen Vertrag mit dem EBVZ.de zu manövrieren â ihm also an passenden Stellen ein âjaâ zu entlocken. So berichteten uns bereits mehrere Mandanten, Sie seien vor Beginn der Aufzeichnung des GesprĂ€chs explizit angewiesen worden, auf die nachfolgenden Fragen nur noch mit âjaâ zu antworten.
Auf Nachfrage einer Mandantin, ob dies Telefonat bereits verbindlich sei, sagte man ihr es sei noch nicht verbindlich â sie wĂŒrde erst noch schriftliche Unterlagen erhalten. TatsĂ€chlich erhielt sie wenige Tage spĂ€ter auch etwas Schriftliches vom EBVZ â nĂ€mlich die Rechnung fĂŒr das erste Vertragsjahr.
Auf Anfragen hin ĂŒbersendet das EBVZ.de dem Betroffenen auch den Telefonmitschnitt, welcher jeweils gefertigt wird. Bezeichnender Weise beginnt der Telefonmitschnitt aber nicht am Beginn des eigentlichen Telefonates, sondern erst nachdem die Betroffenen schon einige Zeit am Telefon durch tĂ€uschende Angaben in die Irre geleitet worden. Dieses VorgesprĂ€ch wird nĂ€mlich nicht aufgezeichnet. Die Aufzeichnung startet erst am Schluss des Telefonates, zumeist unter der Vorgabe, dass man nur nocheinmal die Eckdaten abgelichen wolle. Verplappert sich der Angerufene dann auch noch und sagt etwas anderes als nur âjaâ, indem er etwa nochmals Fragen oder EinwĂ€nde stellt, wird die Aufzeichnung erneut begonnen und er nochmals deutlich darauf hingewiesen, nur mit âjaâ zu antworten, wie uns ebenfalls bereits mehrere Mandanten berichteten. Dies deckt sich auch mit den uns bereits vorliegenden GesprĂ€chsaufzeichnungen.
Der so eingefĂ€delte Vertrag soll in der Regel eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben und pro Jahr mit Kosten von 299,00 Euro netto zu Buche schlagen. Seit einiger Zeit geht das EBVZ auch dazu ĂŒber, den Betroffenen ein âSondernachlassâ beim Drei-Jahres-Vertrag zu gewĂ€hren, welcher jedoch offenbar keinen nachvollziehbaren Regeln unterliegt und in der Höhe variiert. Mal sind es 435,00 Euro netto, mal 486,00 Euro netto.
Die Gegenleistung, welche Frau Gambietz zu diesen Kosten anbietet, nĂ€mlich einen Eintrag in dem Onlineportal EBVZ.de, dĂŒrfte diesen Preis hingegen kaum wert sein. Entsprechend nachvollziehbar ist die Empörung der betroffenen Personen und Unternehmen, welche bei uns anrufen.
Mehr Informationen: www.lflegal.de
Kanzlei LF legal LĂŒdecke & Fritzsch RechtsanwĂ€lte
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