Als ich vor rund 20 Jahren die ersten Artikel gegen die allgemein im Internet übliche Abzocke schrieb, gab es die sogenannte „Buttonlösung“ noch nicht und das WWW war ein Paradies für Leute, die ohne jegliche Form eines sozialen Gewissens auf Kundenfang gingen. Für später Geborene: Früher konnte man irgendwo irgendwas lesen, eine Mail schreiben oder auf ein „Verstanden“ klicken und schon hatte man ein 2-jähriges Abo am Hals. Ganz beliebt waren damals sogenannte Routenplaner. irgendwann kam dann mal der Gesetzgeber und forderte einen sogenannten „Bestell-Button“, also eine Schaltfläche, die klar und deutlich den Wunsch ausdrückte, dieses Produkt nicht nur bestellen, sondern auch bezahlen zu wollen. Dieser Klick musste dokumentiert werden können, z.B. per Bestätigungsmail an die hinterlegte Adresse. Eigentlich – sollte man meinen – sollte der Abzocke damit ein Ende gesetzt worden sein. Oder nicht? Leider nein, denn der „Button“ ist ein Verbraucherrecht und ebenso wie das Widerrufsrecht für Unternehmen nicht nutzbar.
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Nutzloses Branchenbuch
Wenn ich in diesen Tagen meine emails checke, bekomme ich für jede Firma und für jedes Projekt, dass ich in den letzten 20 Jahren ins Leben gerufen habe, Post von der Global Media GmbH. Das Unternehmen führt – wie zig ihrer Vorgänger – ein schnell zusammenschustertes Online-Branchenbuch und schickt Mails an alle Einträge. Es wird um Überprüfung der vorhandenen Daten gebeten. Allerdings: Darum geht es hier gar nicht: Wer falsche Daten korrigiert, oder als „Richtig“ bestätigt, und das „Bestätigungsfax“ an die angebenen Nummer schickt, der unterschreibt einen Vertrag über 2 Jahre und insgesamt knapp 2000 Euro Gebühren für das Angebot.
Der Eintrag steht in keinem Verhältnis zum Wert: Der Eintrag in die Liste wird nicht einen neuen Kunden bringen. Aber: Die 2000 Euro sind verloren. Ob man sie zurückholen kann?
Wir sagen: „Ja, denn es hat sich nichts geändert!“ Potentielle Kunden kaufen angeblich ein Projekt das niemand braucht und zahlen der Global Media GmbH dafür einen absolut unangemessenen Betrag. Was man dagegen tun kann? Die Rechnung nicht bezahlen, per Einschreiben den Vertrag als unwirksam, erklären, Mahnungen ignorieren und allenfalls reagieren, wenn ein Mahnbescheid vom Amtgericht kommt. Diesen sollte man dann „voll umfänglich“ widersprechen und dann abwarten, ob das Unternehmen die Rechtslage wirklich als aussichtsreich für eine Klage bewertet.
Wenn das alles so einfach ist, warum gehen Unternehmen wie die Global Media GmbH dann immer wieder diesen Weg? Die Antwort ist einfach: Weil von 10.000 angeschriebenen Unternehmen 100 die angebliche Rechnung bezahlen, dann sind das 100.000 sehr einfach verdiente Euro.
Woher bekommen Unternehmen wie die Global Media GmbH LLC die Adressen? Idealerweise lassen sie einen schnell programmierten Crawler die Gelben Seiten checken, am besten eine alte Version. Der Crawler formuliert Datensätze, diese werden mit der dazu passenden Mail-Adresse verbunden und den Rest macht ein Gratis-Software-Newsletter. Bis dahin haben Unternehmen wie die Global Media GmbH LLC inklusive Programmierung der Homepage vielleicht 1000 Euro investiert. Die findigen Geschäftsleute müssen nu nur noch rechnungen schreiben, ihre Kontoauszüge kontrollieren und am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Was auch noch Teil der Unternehmensstrategie ist: Billige und allgemein verfügbare Datensätze werden durch das Verfahren der Bestätigung „qualifiziert“ und sind auf dem Markt viel wert.
Global Media – Eine GmbH in den USA?
Steuererklärung? Das bringt uns zum nächsten Punkt: Die Gobal media GmbH LLC ist keine ins Deutschland zugelassene GmbH, also keine Gesellschaft mit eingeschränkter Haftung, sondern eine in Wyoming/USA angemeldete LLC. Der Zusatz GmbH wird geführt, um der Kundeschaft den Eindruck zu vermitteln, man sei eine deutsche GmbH. Das Impressum der Seite führt folgende Adresse:
Global Media GmbH LLC
1621 Central Ave
Cheyenne, Wyoming 82001
„Es gilt das Recht der USA“
Ob das Unternehmen wirklich so dreist ist, die Rechnungen über 1980 Euro verschicken, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen auf jeden Fall: Nicht reagieren, gar nicht, nicht mal ein bisschen – einfach löschen und gut ist.
Für weitere Informationen empfehlen wir Rechtsanwalt Daniel Loschelder von www.ll-ip.com