Opel macht Druck beim Rückruf von Dieselfahrzeugen. Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung forderte der Autobauer schon mehrfach auf, ihren Opel Cascada Diesel in die Werkstatt zu bringen, damit dort ein Software-Update aufgespielt werden kann und der Cascada weniger Stickoxide ausstößt.
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Die Eile ist relativ neu bei Opel. Ursprünglich hatte es schon 2016 mit der Bundesregierung eine Absprache gegeben, dass Opel freiwillig diverse Diesel-Modelle in die Werkstätten ruft, um ein Software-Update aufzuspielen. Diese „freiwillige“ Serviceaktion ging aber offenbar nur schleppend voran und im Herbst 2018 machte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus dem freiwilligen Rückruf einen verpflichtenden. Die Behörde stellte bei den Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2,0 l (125 kw) sowie Zafira 1,6 l (88 kw / 100 kw), Zafira 2,0 l, (96 kw / 125 kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 bis 2016 eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete im Oktober 2018 den Rückruf für insgesamt rund 96.000 Modelle, davon ca. 32.000 Fahrzeuge in Deutschland an. Für rund 23.000 Fahrzeuge ist die Nachrüstung schon im Rahmen der freiwilligen Maßnahme erfüllt.
Eine Cascada-Fahrerin hat ihr Cabrio trotz mehrfacher Aufforderung bislang nicht in die Werkstatt gebracht. Opel versichert zwar, dass das Software-Update keine negativen Auswirkungen auf den Kraftstoff-Verbrauch, Leistungsfähigkeit und Geräuschentwicklung hat, räumt aber ein, dass der AdBlue-Verbrauch steigen wird und die Harnstofflösung nach ca. 4000 Kilometern nachgefüllt werden muss. AdBlue wird eingespritzt, um den Stickstoffoxid-Ausstoß zu reduzieren.
„Meine Mandantin befürchtet, dass der höhere AdBlue-Verbrauch nicht die einzige negative Auswirkung auf den Motor ist. Auch viele andere Verbraucher stehen einem Rückruf skeptisch gegenüber. Sie müssen sich nicht mit dem Rückruf abfinden, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Durch die unzulässige Abschalteinrichtung weisen die Fahrzeuge einen Sachmangel auf. Kann der Mangel nicht behoben werden oder entstehen dadurch weitere Mängel, kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte schon entschieden, dass die Verbraucher das Fahrzeug nicht gekauft hätten, wenn sie von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst hätten. Daher sei der Schaden schon durch den Abschluss des Kaufvertrags entstanden und könne durch ein Update ohnehin nicht beseitigt werden. „Diese Rechtsprechung lässt sich auch auf Opel-Kunden anwenden, die gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.