FĂŒr VW kommt es im Abgasskandal immer dicker. Nachdem VW-Chef Diess im ZDF bei Markus Lanz im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen öffentlich von Betrug sprach, kassierte VW vor dem OLG Karlsruhe eine schwere Schlappe. Das OLG Karlsruhe entschied mit Urteil vom 18. Juli 2019, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 17 U 160/18).
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âIn der Regel versucht VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden und sucht die auĂergerichtliche Einigung. Diesmal war es anders. Obwohl dem KlĂ€ger bereits in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen wurde, lieĂ es VW auf das Berufungsverfahren ankommen und legte eine Bauchlandung hin. Auch das OLG Karlsruhe entschied, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatz leisten mussâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte.
Geklagt hatte der KĂ€ufer eines Skoda Octavia 2.0 TDI. In dem Fahrzeug ist der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software seien aus Gewinnstreben in den Verkehr gebracht worden. Dabei sei davon auszugehen, dass auch der Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Der KlĂ€ger sei durch die Abgasmanipulationen getĂ€uscht und vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden. Den Kaufvertrag hĂ€tte er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht geschlossen und dadurch sei ihm ein Schaden entstandenâ, so das OLG Karlsruhe.
âFĂŒr VW lĂ€uft es im Abgasskandal alles andere als rund. Schon am 12. Juni hatte das OLG Koblenz entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Binnen weniger Wochen muss VW damit zwei empfindliche Pleiten vor Oberlandesgerichten hinnehmen und selbst der Vorstandsvorsitzende redet von Betrug. Unter diesen Voraussetzungen hat VW bei weiteren Schadensersatzklagen einen schweren Stand und kann die Verantwortung fĂŒr die Manipulationen nicht mehr zurĂŒckweisenâ, so Rechtsanwalt Gisevius.
Andersherum bedeutet dies natĂŒrlich, dass die Voraussetzungen SchadensersatzansprĂŒche gegen VW durchzusetzen nie besser waren als heute. Denn andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte orientieren, auch wenn sie noch nicht rechtskrĂ€ftig sind.
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Zinsen nicht vergessen!
NutzungsentschĂ€digung ist eine Sache…zwar nicht schön aber nun halt bei dem ein oder anderen Verfahren so ausgeurteilt.
Die Verzinsung der AnsprĂŒche ist jedoch nicht zu vergessen !!!
Das macht die NutzungsentschÀdigung wett
Was heiĂt hier „schadenersatzpflichtig“? Kann der KlĂ€ger nach Rechtskraft der Entscheidung das Fahrzeug Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises (mit Abzug des Nutzungsvorteils oder ohne??) an VW zurĂŒckgeben oder bekommt er einen Geldbetrag als Schadenersatz? Falls letzteres, wie wurde der Schaden berechnet und beziffert?
Ja, wenn das Ureil rechtskrĂ€ftig wird gibt der KlĂ€ger das Auto zurĂŒck und erhĂ€lt den vom Gericht festgestellten Schadensersatz. Einen Geldbetrag als Schadensersatz ohne das Auto abzugeben kann unter UmstĂ€nden verhandelt werden, ist aber nicht Thema des Richterspruchs.
Klingt ja erst mal sehr verbraucherfreundlich und auch schlicht gerecht. Allerdings hatte das OLG Koblenz (Urteil vom 12.06.2019 – 5 U 131/18) unlĂ€ngst Ă€hnlich geurteilt, aber – und das ist ein dickes, fĂŒr den KĂ€ufer sehr relevantes „aber“ – geurteilt, dass der KĂ€ufer weniger Geld bekomme als den ursprĂŒnglich bezahlten Kaufpreis, weil er das (manipulierte) Fahrzeug ja schlieĂlich jahrelang nutzen konnte. Und solange dies nicht geĂ€ndert wird, lohnt es sich fĂŒr die Konzerne, die RĂŒcknahme der Wagen so lange wie möglich rauszuzögern, damit die KĂ€ufer mit jedem gefahrenen Kilometer weniger Schadensersatz bekommen.