Gegen Mercedes lassen sich im Dieselskandal Schadensersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch dann durchsetzen, wenn es für die Fahrzeuge noch keinen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegeben hat. Das haben Ende Juni sowohl das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 1 O 248/18) als auch das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) entschieden.
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In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass das von Daimler verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle und Daimler daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Während es vor dem LG Mönchengladbach um einen Mercedes C 220 mit der Abgasnorm Euro 6 ging, drehte sich das Verfahren in Stuttgart um einen Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5. In beiden Fahrzeugen ist der Motor des Typs OM 651 verbaut, bei beiden Modellen kommt ein Thermofenster zum Einsatz, das dafür sorgt, dass die Abgasrückführung bei niedrigen Umgebungstemperaturen nur reduziert arbeitet. Einen offiziellen Rückruf durch das KBA gab es für die Fahrzeuge bislang nicht.
Das sei auch gar nicht nötig, entschieden sowohl das LG Mönchengladbach als auch der LG Stuttgart. Das Thermofenster stelle eine Abschalteinrichtung dar, die auch nicht ausnahmsweise zulässig sei, weil sie notwendig ist, um den Motor vor Schäden zu schützen. Diese Notwendigkeit habe Daimler nicht hinreichend darlegen können. Eine Notwendigkeit liege jedenfalls nicht vor, wenn die Abschalteinrichtung schon unter üblichen alltäglichen Nutzungsbedingungen arbeite, was dazu führt, dass die Abgasrückführung nahezu dauerhaft reduziert sei.
Eine solche Abschalteinrichtung sei unzulässig und stehe der Zulassung des Fahrzeugs eigentlich im Wege. Kunden und Behörden seien durch die Abschalteinrichtung getäuscht worden. Die Kunden seien dadurch vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden. Als Folge können sie den Kaufvertrag rückabwickeln lassen. Das heißt, gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhalten sie den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück.
„Die Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Stuttgart sind durchaus Meilensteine für Schadensersatzklagen gegen Mercedes im Abgasskandal. Sie zeigen, dass ein amtlicher Rückruf durch das KBA keine Voraussetzung ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Da Daimler bei zahlreichen Diesel-Modellen die sog. Thermofenster verwendet hat, können Mercedes-Käufer ihre Ansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.