VW gerät im Abgasskandal immer weiter unter Druck. Gerichte quer durch die Republik sprechen den Verbrauchern inzwischen Schadensersatz zu.
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„Die Version von VW, dass auf Vorstandsebene niemand von den Abgasmanipulationen gewusst hat, findet in den Gerichtssälen kein Gehör mehr. Das wird sich noch verstärken, nachdem VW-Chef Herbert Diess im TV bei Markus Lanz vor rund vier Wochen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal von Betrug gesprochen hat. Spätestens seit dieser Äußerung kann sich VW nicht mehr mit der Argumentation des Nichtwissens aus der Verantwortung ziehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
„Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja“, hatte der VW-Vorstandsvorsitzende Diess bei Lanz zu den Abgasmanipulationen gesagt. „Nach dieser Äußerung wird die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile in den kommenden Wochen und Monaten noch weiter steigen. Die Gerichte können praktisch gar nicht mehr anders entscheiden“, ist Rechtsanwalt Dr. Hartung, der zahlreiche geschädigte Käufer vertritt, überzeugt.
Ganz wichtig: Ansprüche gegen VW sind in der Regel noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn ein Software-Update aufgespielt wurde. Auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich bis Ende September wieder abmelden und ihre Ziele in einer Einzelklage verfolgen. „Das dürfte der schnellere und erfolgversprechendere Weg sein“, so Dr. Hartung.
Die Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen dürften nach der öffentlichen Betrugsäußerung des VW-Vorstandsvorsitzenden sehr groß sein. Das wird schon in einem Hinweisbeschluss des Landgerichts Oldenburg vom 3. Juli 2019 deutlich (Az.: 6 O 871/17). Das LG ist überzeugt, dass es sich um keine unbedachte Spontanäußerung des VW-Chefs handelt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser von den VW-Juristen über rechtliche Details umfassend informiert wurde, so dass er sich der Tragweite seiner Worte bewusst sein musste. Da der VW-Chef in dieser Äußerung von „wir“ spricht, sei auch davon auszugehen, dass ihm interne Informationen vorliegen, dass mit den Abgasmanipulationen das Kraftfahrt-Bundesamt gezielt getäuscht wurde und mindestens ein Mitarbeiter unterhalb der Organebene davon Kenntnis hatte, so das LG Oldenburg.
Auch die Nichtoffenlegung der internen Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der früheren sinngemäßen Aussage des VW-Aufsichtsratschefs Pötsch, dass es keinen öffentlichen Abschussbericht zu den internen Untersuchungen gebe, da VW dadurch unvertretbare Risiken drohen würden, spreche dafür, dass die im Konzern als Umschaltlogik bezeichnete Abschalteinrichtung bekannt war, so das Gericht. Behörden und Käufer seien aus Gründen der Gewinnerzielung getäuscht worden.
„VW kann nicht mehr pauschal behaupten, dass Vertreter des Konzerns von einer unzulässigen Abschalteinrichtung nichts gewusst hätten und die Verantwortung für die Manipulationen untergeordneten Konstrukteuren zuschieben. Das ist zu wenig und darauf werden sich die Gerichte nicht mehr einlassen“, ist Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal überzeugt.