
Die Deutsche Bank muss einem Kunden rund 43.000 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm im Berufungsverfahren mit Urteil vom 18.11.2013.
Rechtsanwalt Alexander Fuxman, mzs Rechtsanwälte, der den Rechtsstreit für seinen Mandanten führte, zu dem Urteil: „Der 31. Zivilsenat des OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass die Bank ihre Beratungspflicht verletzt habe, da sie meinen Mandanten unzureichend über die Höhe ihrer Vertriebsprovision aufgeklärt hat.“ Hier den ganzen Artikel lesen
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