Zum Inhalt springen

Unverschuldeter Unfall: Diese Rechte haben Sie bei der Wahl des Kfz-Gutachters

Unverschuldeter Unfall: Diese Rechte haben Sie bei der Wahl des Kfz-Gutachters

Ein Auffahrunfall ist schnell passiert und oft meldet sich schon wenige Stunden später die gegnerische Versicherung. Häufig schlägt sie dabei gleich einen Gutachter vor, der den Schaden am Fahrzeug bewerten soll. Was viele Unfallgeschädigte nicht wissen: Sie müssen diesen Vorschlag nicht annehmen. Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, darf den Kfz-Sachverständigen selbst wählen und muss die Kosten für das Gutachten bei klarer Haftungslage in der Regel auch nicht selbst tragen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte Sie nach einem unverschuldeten Unfall haben, wer die Kosten übernimmt, worauf Sie bei der Gutachterwahl achten sollten und wie eine Begutachtung abläuft.

Warum die Wahl des Kfz-Gutachters Ihnen zusteht

Grundlage ist § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach hat der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestünde; bei einer beschädigten Sache kann der Geschädigte stattdessen den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Um diesen Betrag verlässlich beziffern zu können, braucht es eine neutrale Feststellung von Schadenumfang, Reparaturweg und Wertminderung. Genau dafür darf der Geschädigte einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. In der Rechtsprechung gilt er dabei als „Herr des Restitutionsgeschehens“: Er entscheidet selbst, wie sein Schaden festgestellt und wiedergutgemacht wird dazu gehört auch die freie Wahl der Werkstatt für die Reparatur.

Der Bundesgerichtshof hat diese freie Sachverständigenwahl wiederholt bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter vorschreiben noch verlangen, dass Sie sich mit einer Besichtigung durch ihre Schadenabteilung begnügen. Einen Besichtigungstermin dürfen Versicherer anbieten ablehnen können Sie das Angebot jedoch ohne Nachteile für Ihre Ansprüche. Ein von Ihnen beauftragter Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und erfasst den Schaden vollständig, einschließlich Positionen, die bei einer internen Prüfung der Versicherung leicht untergehen. Diese und die folgenden Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer die Kosten für das Gutachten übernimmt

Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Haftungslage sind die Sachverständigenkosten eine eigenständige Schadensposition nach § 249 BGB. Sie gehören damit zum ersatzfähigen Schaden und werden regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Üblich ist dabei eine Abtretung des Erstattungsanspruchs an das Sachverständigenbüro: Der Gutachter rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen nicht in Vorlage treten. Zweifelt ein Versicherer die Höhe des Honorars nachträglich an, trägt dieses Risiko nach der Rechtsprechung grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung nicht der Geschädigte.

Eine wichtige Einschränkung betrifft sehr kleine Schäden. Liegt ein klar erkennbarer Bagatellschaden vor, kann statt eines vollständigen Gutachtens auch ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt genügen. Als grobe Orientierung gilt in der Praxis häufig eine Schadenshöhe von rund 750 Euro; eine starre gesetzliche Grenze gibt es allerdings nicht. Bei Unsicherheit hilft eine kurze Rücksprache mit einem Sachverständigen. Wer eine Teilschuld am Unfall trägt, bekommt die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote erstattet.

Worauf Sie bei der Wahl eines Kfz-Sachverständigen achten sollten

Nicht jeder Gutachter arbeitet gleich. Wer die freie Wahl nutzt, sollte einige Kriterien prüfen, bevor er einen Auftrag erteilt:

  • Unabhängigkeit: Der Sachverständige sollte weder wirtschaftlich an eine Versicherung noch an eine Reparaturwerkstatt gebunden sein und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung abgeben.
  • Nachweisbare Qualifikation: Zertifizierungen, etwa durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS), oder die Anerkennung durch Berufsverbände wie den BVSK sind verlässliche Hinweise auf geprüfte Fachkompetenz.
  • Erfahrung und Spezialisierung: Der Gutachter sollte die jeweilige Schadenart und Fahrzeugklasse beherrschen vom klassischen Blechschaden bis zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb und Hochvolttechnik.
  • Transparente Kosten: Seriöse Büros erklären vorab, wie abgerechnet wird und dass im Haftpflichtfall in der Regel die gegnerische Versicherung zahlt.
  • Klare schriftliche Dokumentation: Das Gutachten muss nachvollziehbar und vollständig sein und sich für Versicherung und gegebenenfalls Gericht verwerten lassen.

Ein regionales Beispiel für diese Kriterien ist das Ingenieur- & Sachverständigenbüro Lucchesi, ein Gutachter mit Erfahrung in Limburg. Nach den Angaben auf seiner Website ist das Büro Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) und beschäftigt einen von der IfS GmbH zertifizierten und vom BVSK anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Zum Leistungsspektrum gehören neben Unfallschadengutachten auch Fahrzeugbewertungen und Beweissicherungen; qualifiziert ist das Büro auch für Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Hochvolttechnik. An diesem Beispiel lässt sich nachvollziehen, wie Unabhängigkeit, Zertifizierung und Spezialisierung bei der Auswahl zusammenwirken.

So läuft die Begutachtung nach dem Unfall ab

Der wichtigste Grundsatz lautet: Lassen Sie Ihr Fahrzeug möglichst vor Reparaturbeginn begutachten. Nur im unreparierten Zustand kann der Gutachter den Schaden lückenlos sichern. Nach der Beauftragung wird ein Termin vereinbart viele Sachverständige kommen zum Standort des Fahrzeugs, etwa in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Vor Ort dokumentiert der Gutachter den Schaden mit Fotos, prüft den Schadenumfang einschließlich möglicher Vorschäden und legt den sinnvollen Reparaturweg fest. In das Gutachten fließen die voraussichtlichen Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs, eine eventuelle merkantile Wertminderung sowie Angaben zu Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungsdauer ein.

Das fertige Gutachten ist die Grundlage, mit der Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen. Büros wie das bereits erwähnte Limburger Sachverständigenbüro bieten zudem technische Analysen und Beweissicherungen an, die bei strittigen Schadenfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig werden können. Eine Garantie für eine bestimmte Regulierungshöhe kann Ihnen seriöserweise niemand geben das Gutachten schafft aber die belastbare Faktenbasis, auf die es ankommt.

Was bei eigenem Verschulden oder einem Kaskofall gilt

Die freie Gutachterwahl auf Kosten der Gegenseite setzt voraus, dass der andere Fahrer den Unfall verschuldet hat. Wer den Unfall selbst verursacht, muss sich an die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung wenden. In den Versicherungsbedingungen ist dann häufig festgelegt, dass die Versicherung den Gutachter bestimmt oder bestimmte Abläufe vorgibt die freie Wahl gilt hier also nicht automatisch. Bei einer Teilschuld beider Unfallbeteiligten richtet sich die Erstattung aller Schadenspositionen, einschließlich der Gutachterkosten, nach dem jeweiligen Haftungsanteil. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen lohnt; bei komplizierten Haftungsfragen ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Die wichtigsten Schritte in Kürze

Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:

  • Schäden am Unfallort umgehend dokumentieren: Fotos, Unfallbericht und die Daten möglicher Zeugen sichern.
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung ermitteln, bei Bedarf über den Zentralruf der Autoversicherer.
  • Vor Reparaturbeginn einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.
  • Alle Unterlagen, Gutachten und Rechnungen vollständig aufbewahren.
  • Kürzungen durch die Versicherung nicht ungeprüft akzeptieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

Wer unsicher ist, ob die Haftung eindeutig geklärt ist oder ob ein Angebot der Versicherung angemessen ausfällt, findet Unterstützung etwa bei den Beratungsstellen des ADAC oder bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Entscheidend bleibt: Als Unfallgeschädigter müssen Sie die Wahl des Gutachters nicht der Versicherung überlassen. Eine frühzeitige, unabhängige Dokumentation kann die Prüfung und Bezifferung der Ansprüche erleichtern.


Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-TV-Redaktion

Redaktion

Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen

Das Verbraucherschutz-TV-Team

Unsere Redaktion

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv