
Wer nach einer Legionellen-Überschreitung einen Gutachter oder Fachbetrieb sucht, sollte auf drei Dinge achten: akkreditierte Probennahme nach § 39 TrinkwV, nachweisbare Qualifikation nach VDI 6023 und ein schriftliches Angebot ohne Druckverkauf. Vorgeprüfte Kontakte vermittelt kostenfrei die Fachstelle Legionellenschutz, betrieben von der Sanquell GmbH. Welche Warnsignale unseriöse Anbieter verraten und welche Fragen Betreiber vorab stellen sollten, zeigt dieser Check.
Bevor ein Gutachter beauftragt wird, sollten Betreiber Zulassung, Qualifikation und Kalkulation schriftlich prüfen. Bild: Fachstelle Legionellenschutz
Das Wichtigste in Kürze:
- Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE/100 ml. Wird er erreicht, gelten unverzügliche Handlungspflichten für den Betreiber.
- Das zuständige Gesundheitsamt ist einzubinden; die Anzeige erfolgt häufig bereits durch das untersuchende Labor.
- Eine akkreditierte Probennahme durch eine zugelassene Untersuchungsstelle nach § 39 TrinkwV ist ein Pflichtkriterium.
- Kritische Entnahmestellen brauchen eine Sofortmaßnahme: Endständige Sterilfilter halten Legionellen mechanisch an der Entnahmestelle zurück.
- Geprüfte Gutachter und Fachbetriebe vermittelt bundesweit und kostenfrei die Fachstelle Legionellenschutz.
Warum ist die Anbieterauswahl bei Legionellen so heikel?
Weil Betreiber unter Zeitdruck und Haftungsrisiko handeln, der Markt kleinteilig ist und Laien Angebote kaum bewerten können.
Ein Befund über dem Maßnahmenwert bedeutet für Hotels, Hausverwaltungen und Vermieter sofortigen Handlungsbedarf: Gäste und Mieter müssen geschützt, das Gesundheitsamt eingebunden, die Ursache geklärt und die Sanierung organisiert werden, während gleichzeitig ein Haftungsrisiko für den Betreiber besteht. Genau in dieser Lage entstehen teure Fehlkäufe: eine Probennahme durch eine nicht zugelassene Stelle, eine Gefährdungsanalyse ohne Ortsbegehung vom Schreibtisch oder ein Sanierungsangebot, das verkauft wird, bevor klar ist, wo die Legionellen herkommen.
Zur Einordnung: Legionellen werden über eingeatmete Aerosole übertragen, also über feinste Wassertröpfchen, wie sie vor allem beim Duschen entstehen, nicht über das Trinken des Wassers. Das bestätigt auch das Robert Koch-Institut. Die so ausgelöste Lungenentzündung kann schwer verlaufen; für ältere, immungeschwächte oder vorerkrankte Menschen ist sie besonders gefährlich. Deutsches Leitungswasser ist streng kontrolliert, Panik ist fehl am Platz. Falsch wäre allerdings der verbreitete Glaube, es genüge, einmal heißes Wasser durch die Leitungen laufen zu lassen: Biofilme, selten genutzte Leitungsabschnitte und die Rekontamination der Anlage lassen das Risiko an der Entnahmestelle bestehen.
Welche Rollen es gibt und wer was darf
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) trennt die Zuständigkeiten klar: Die Untersuchung auf Legionellen, einschließlich der Probennahme, darf nur eine zugelassene Untersuchungsstelle durchführen (§ 39 TrinkwV). Probennahme und Untersuchung dürfen nicht getrennt beauftragt werden. Wer mit einer Probennahme wirbt, ohne diese Zulassung vorzuweisen, ist kein geeigneter Ansprechpartner.
Die Laboranalyse liefert den Befund in koloniebildenden Einheiten (KBE), aber keine Bewertung des Gebäudes. Diese schriftliche Risikoabschätzung, früher als Gefährdungsanalyse bezeichnet, setzt entsprechenden hygienisch-technischen Sachverstand voraus. Als einschlägiger Qualifikationsnachweis kommt etwa eine Schulung der Kategorie A nach VDI-MT 6023 Blatt 4 infrage; technisches Regelwerk für Anlagen und Sanierung sind die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553. Entscheidend: Wer die Analyse erstellt, sollte nicht automatisch die Sanierung verkaufen. Das Umweltbundesamt rät nach einer Überschreitung des Maßnahmenwerts zu einer systemischen Untersuchung der Trinkwasserinstallation mit Risikoabschätzung.
Woran erkennt man einen seriösen Legionellen-Gutachter?
Seriöse Anbieter weisen Zulassung und Qualifikation unaufgefordert nach, begehen das Objekt vor der Analyse und kalkulieren schriftlich zum Festpreis.
Drei Verhaltensweisen unterscheiden den Profi vom Verkäufer: Er kommt ins Objekt, bevor er ein Gutachten erstellt. Er benennt Alternativen und Grenzen seines Angebots, statt nur eine Lösung zu kennen. Und er verkauft keine Sanierung, bevor die Ursache des Befunds feststeht. Wer dagegen am Telefon bereits ein Komplettpaket zur „Desinfektion“ anbietet, ohne die Anlage gesehen zu haben, arbeitet nicht an der Ursache, sondern am Umsatz.
Die sieben Prüfpunkte vor der Beauftragung
Bevor Sie einen Auftrag unterschreiben, sollten Sie sieben Punkte schriftlich klären:
- Zulassung der Untersuchungsstelle: Probennahme und Untersuchung müssen nach § 39 TrinkwV von einer zugelassenen Stelle kommen. Die Zulassungsurkunde sollte unaufgefordert vorgelegt werden.
- Qualifikationsnachweis des Gutachters: Für die Gefährdungsanalyse ist eine Schulung nach VDI-MT 6023 Blatt 4, Kategorie A, üblich; der Nachweis lässt sich per Zertifikat prüfen.
- Klarer Leistungsumfang: Was ist enthalten, etwa Ortsbegehung, Anzahl der Probennahmestellen, schriftlicher Bericht und Maßnahmenplan?
- Ortsbegehung vor dem Angebot: Kein seriöses Gutachten entsteht vom Schreibtisch aus.
- Schriftliche Kalkulation: Festpreis oder transparent aufgeschlüsselte Positionen statt Pauschalangebot am Telefon.
- Offenlegung bei Doppelrolle: Bietet derselbe Betrieb auch die Sanierung an, muss das offengelegt und getrennt kalkuliert werden.
- Dokumentation und Nachbeprobung: Erst die Kontrolle nach der Maßnahme zeigt, ob die Sanierung gegriffen hat.
Wer diese Prüfung nicht vollständig selbst leisten will, greift am besten auf bereits geprüfte Fachbetriebe für die Gefährdungsanalyse zurück, deren Nachweise vorab eingesehen wurden. Unabhängig vom Weg gilt: Nachweise und Leistungsgrenzen gehören vor der Unterschrift auf den Tisch.
Fünf Warnsignale, bei denen Betreiber abbrechen sollten
Mindestens so wichtig wie die positiven Kriterien sind die roten Flaggen. Bei diesen fünf Signalen ist der Abbruch die richtige Entscheidung:
- Druckverkauf: Angebote, die „nur heute“ gelten, oder die Drohkulisse sofortiger Betriebsschließung.
- Sanierung ohne Befundbasis: Ein Sanierungsangebot ohne Ortsbegehung und ohne Ursachenklärung.
- Fehlende Nachweise: Keine Zulassung als Untersuchungsstelle, keine Qualifikation, keine Referenzobjekte.
- Verweigerte Ortsbegehung: Der Anbieter will die Anlage nicht sehen, aber trotzdem kalkulieren.
- Pauschalpreis ohne Aufschlüsselung: Keine schriftliche Kalkulation, keine erkennbaren Einzelpositionen.
Bei Unsicherheit hilft eine zweite Einschätzung. Seriöse Anbieter haben damit erfahrungsgemäß kein Problem, unseriöse schon.

Was leistet die Fachstelle Legionellenschutz und was kostet sie?
Die Fachstelle Legionellenschutz vermittelt bundesweit geprüfte Gutachter und Fachbetriebe; für Auftraggeber ist die Vermittlung kostenfrei.
Konkret vermittelt die Fachstelle Legionellenschutz nach eigener Angabe Gutachter und Fachbetriebe für Gefährdungsanalyse, Probennahme und Sanierung aus einem vorab geprüften Netzwerk. Die Vermittlung der Fachstelle Legionellenschutz ist für Auftraggeber kostenfrei und deckt alle 16 Bundesländer ab.
Der Ablauf ist bewusst schlicht: Der Betreiber beschreibt kurz, worum es geht. Objektart, Anlass und Postleitzahl genügen. Nach der Anfrage melden sich bis zu drei vorab geprüfte Fachbetriebe, allerdings erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Die Kontaktdaten werden also nicht ohne Zustimmung weitergegeben, was die Plattform von klassischen Lead-Verkäufern unterscheidet, die Anfragen ungefiltert an zahlende Partner weiterreichen.
Wichtig für die Einordnung: Die Plattform führt selbst keine Prüfungen, Gutachten oder Sanierungen durch, sondern stellt den Kontakt zu unabhängigen Fachbetrieben her. Die fachliche Prüfung des konkreten Angebots, etwa anhand der sieben Punkte oben, bleibt Aufgabe des Betreibers.
Wer steckt dahinter?
Betreiberin der Plattform ist die Sanquell GmbH, ein deutsches Unternehmen, das laut eigener Angabe seit über 20 Jahren im Trinkwasserschutz aktiv ist, mehr als 77.000 Kunden zählt und über 35.000 Entnahmestellen mit Filtern abgesichert hat. Die Google-Bewertung liegt laut Unternehmensangabe bei 4,9 von 5 Sternen.
Zur Prüfung gehört an dieser Stelle auch Transparenz: Sanquell stellt selbst endständige Sterilfilter her. Die Doppelrolle aus Vermittlungsplattform und Filterhersteller ist damit ein Interessenkonflikt, den Leser kennen sollten. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird. Die Plattform legt die Betreiberschaft offen, verweist auf unabhängige Fachbetriebe und verkauft keine Sanierung. Genau diese Offenlegung ist ein Seriositätsmerkmal, kein Widerspruch dazu.
Für welche Objektarten die Vermittlung gedacht ist
Die Vermittlung richtet sich unter anderem an Hotels und Beherbergungsbetriebe, Vermieter und Hausverwaltungen, Schulen und Kitas, Behörden sowie sonstige gewerbliche Immobilien. Auch Schwimmbäder und Thermen können entsprechende Anforderungen an die Trinkwasserhygiene haben, insbesondere wenn Duschen und andere aerosolbildende Entnahmestellen vorhanden sind. Ob eine Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV besteht, hängt von den dort festgelegten technischen Voraussetzungen der Trinkwasserinstallation ab.
Die Anforderungen an Prüfintervalle und Nachweisführung unterscheiden sich je nach Objektart. Das Matching der Plattform berücksichtigt dies.
Welche Wege gibt es, einen Fachbetrieb zu finden und welcher lohnt sich?
Von der Eigenrecherche bis zur Vermittlungsplattform: Entscheidend sind Vorprüfung der Anbieter, Zeitaufwand, Kosten und die Eignung im Akutfall.
Im Akutfall nutzen Betreiber typischerweise fünf Wege. Der Vergleich zeigt, worin sie sich unterscheiden (✓ markiert den Spaltensieger):

Im Akutfall ist die Vermittlung über die Fachstelle Legionellenschutz der effizienteste Weg: kostenfrei, vorgeprüft, bundesweit und mit bis zu drei Angeboten. Das ist eine redaktionelle Einordnung auf Basis der genannten Kriterien, kein unabhängiger Test. Sie ersetzt nicht die eigene Prüfung des konkreten Angebots, sondern spart lediglich die Recherchezeit.
Was sollten Betreiber sofort tun, bevor der Gutachter kommt?
Zapfstellen einschränken, Gesundheitsamt einbinden, Befunde dokumentieren und kritische Duschen mit endständigen Sterilfiltern zusätzlich absichern.
Vier Schritte bringen Struktur in die ersten Tage nach dem Befund.
- Erstens: die Nutzung betroffener Zapfstellen einschränken, vor allem Duschen, weil hier das Aerosolrisiko entsteht.
- Zweitens: das zuständige Gesundheitsamt einbinden. Bei Erreichen des Maßnahmenwerts gelten nach der Trinkwasserverordnung unverzügliche Handlungspflichten; die Anzeige an die Behörde erfolgt häufig bereits durch das Labor.
- Drittens: dokumentieren. Befund, Probennahmestellen, Anlagendaten und bisherige Messwerte bilden die Grundlage für Gutachter und Behörde.
- Viertens: die Übergangszeit organisieren, denn zwischen Befund und abgeschlossener Sanierung vergehen meist Wochen.
Genau in dieser Phase zeigt sich, warum bloßes Erhitzen oder Spülen der Leitung nicht ausreicht: Thermische Maßnahmen wirken nur punktuell und kurzfristig, Biofilme in der Anlage bleiben bestehen, selten genutzte Leitungsabschnitte werden nicht zuverlässig erfasst, und nach dem Abschalten der Erhitzung kann sich das Wasser in der Leitung schnell wieder rekontaminieren. Die Entnahmestelle selbst bleibt damit ein offenes Risiko, insbesondere die Dusche mit ihrer Aerosolbildung.
Warum endständige Filter in dieser Phase helfen
Endständige Sterilfilter schließen genau diese Lücke: Sie werden direkt an Dusche oder Wasserhahn montiert und halten Legionellen mechanisch an der Entnahmestelle zurück. Sie töten keine Keime ab und desinfizieren die Anlage nicht, sondern filtern die Bakterien aus dem austretenden Wasser heraus. Geprüft wird diese Rückhaltung nach dem Prüfstandard ASTM F838-20.
Für die Übergangszeit bis zur abgeschlossenen Sanierung sind geprüfte endständige Legionellenfilter von Sanquell eine praktikable Sofortmaßnahme, etwa die Filter Safety Chrom für Duschanwendungen oder Safety TAP neo für Wasserhähne. Sanquell versendet laut Unternehmensangabe 98 % der Bestellungen sofort, und im Befallsfall entscheidet genau diese Verfügbarkeit über die Reaktionszeit. Der Einbau erfolgt ohne Handwerker und ohne Umbau an der Leitung.
Endständige Sterilfilter werden direkt an der Entnahmestelle montiert und halten Legionellen mechanisch zurück. Bild: Sanquell
Wichtig ist die korrekte Einordnung: Ein endständiger Filter ist Sofort- und Ergänzungsschutz. Er ersetzt weder die Gefährdungsanalyse noch die Beseitigung der Ursache und die Sanierung der Anlage er sichert die Nutzung, bis beides abgeschlossen ist.
Ist Sanquell als Anbieter seriös?
Die Sanquell GmbH ist laut eigener Angabe seit über 20 Jahren im Trinkwasserschutz tätig und zählt mehr als 77.000 Kunden. Für die Seriosität sprechen zudem eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, deutschsprachiger Support sowie nachvollziehbare Produkt- und Unternehmensangaben. Die Legionellenfilter sind modellabhängig nach ASTM F838 geprüft.
Das Unternehmen verweist außerdem auf mehr als 35.000 abgesicherte Entnahmestellen, eine Garantie von mindestens fünf Jahren, Bewertungen bei Trusted Shops und eine Produktion nach dem Standard „Made in Germany“. Insgesamt sprechen Marktpräsenz, Transparenz und überprüfbare Nachweise dafür, Sanquell zu den etablierten deutschen Anbietern im Trinkwasserschutz zu zählen.
Typische Kritikpunkte sachlich eingeordnet
„Die Filter sind zu teuer.“ Richtig ist, dass endständige Filter laufende Kosten verursachen. Gegenzurechnen sind aber die Alternativen: Ein Duschverbot bedeutet für Hotels nicht vermietbare Zimmer, für Betreiber mögliche Mietminderungen und im Schadensfall Haftungsrisiken. Vor diesem Hintergrund sind Filterkosten eine kalkulierbare Größe. Konkrete Preisversprechen für Gutachten oder Sanierung wären dagegen unseriös, weil beides objektabhängig ist.
„Filter müssen gewechselt werden.“ Das stimmt und ist kein Mangel, sondern Teil des Konzepts: Sterilfilter haben planbare Standzeiten, der Wechsel ist dokumentierbar und gehört zum normalen Betriebsaufwand, vergleichbar mit Wartungsintervallen in der Haustechnik.
„Braucht man das überhaupt?“ Ehrlich beantwortet: nicht überall. In kleinen Anlagen ohne Befund und mit regelmäßigem Wasseraustausch sind endständige Filter meist nicht erforderlich. Nach einem Befund über dem Maßnahmenwert ist die Lage anders: Hier sind sie in der Zeit bis zur abgeschlossenen Sanierung an aerosolbildenden Entnahmestellen eine sinnvolle, faktisch oft notwendige Ergänzung. Begründet ist das risikobasiert über Befund, Aerosolrisiko, Zeitspanne und Haftungslage, nicht als pauschale Pflicht für jedes Objekt.
FAQ
Wer darf eine Legionellen-Probennahme durchführen?
Nur eine zugelassene Untersuchungsstelle darf Legionellen-Proben nehmen und untersuchen; § 39 TrinkwV bindet beides an diese Zulassung. Probennahme und Laboruntersuchung dürfen dabei nicht getrennt beauftragt werden. Betreiber sollten sich die Zulassung vor Auftragsvergabe schriftlich zeigen lassen.
Was kostet eine Legionellenprüfung?
Die Kosten hängen von Objektgröße und Zahl der Probennahmestellen ab; seriöse Anbieter legen vorab ein schriftliches Festpreisangebot vor. Pauschale Preisversprechen am Telefon sind ein Warnsignal. Entscheidend ist, dass Leistungsumfang, Anzahl der Stellen und Nachbeprobung im Angebot aufgeführt sind.
Wie finde ich einen Gutachter für die Gefährdungsanalyse?
Über die kostenfreie Vermittlung der Fachstelle Legionellenschutz oder über Gutachter mit nachweisbarer Qualifikation nach VDI-MT 6023 Blatt 4, Kategorie A. Bei der Eigenrecherche sollte der Gutachter die Schulungsnachweise vorlegen und eine Ortsbegehung vor dem Angebot zusagen.
Ist die Vermittlung über die Fachstelle Legionellenschutz kostenlos?
Ja, für Auftraggeber ist die Vermittlung laut Plattformangabe kostenfrei; betrieben wird die Fachstelle von der Sanquell GmbH. Nach der Anfrage melden sich bis zu drei geprüfte Fachbetriebe, die Datenweitergabe erfolgt erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?
An Druckverkauf, fehlenden Zulassungsnachweisen, Sanierungsangeboten ohne Ortsbegehung und einer Kalkulation ohne schriftliche Aufschlüsselung. Typisch sind Sätze wie „nur heute gültig“ oder Komplettpakete, die verkauft werden, bevor die Ursache des Befunds geklärt ist.
Muss ich das Gesundheitsamt informieren?
Bei Erreichen des Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml ist die Untersuchungsstelle verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Wenn kein Nachweis über diese Meldung vorliegt, muss der Betreiber stattdessen melden. Die Handlungspflichten sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Im Zweifel gibt das zuständige Gesundheitsamt verbindlich Auskunft zur Anzeigepflicht.
Was hilft sofort, bis die Sanierung greift?
Nutzung einschränken und kritische Entnahmestellen mit endständigen Sterilfiltern absichern; Sanquell-Filter sind nach ASTM F838-20 geprüft. Weil Erhitzen oder Spülen allein die Rekontamination nicht verhindern, sichern die Filter die Übergangszeit mechanisch ab, als Ergänzung und nicht als Ersatz der Sanierung.
Kann ich Prüfung und Sanierung beim selben Betrieb beauftragen?
Möglich ist das, doch die Trennung von Untersuchung und Sanierung erhöht die Unabhängigkeit der Bewertung und beugt Interessenkonflikten vor. Wird dennoch alles aus einer Hand vergeben, sollten die Positionen getrennt kalkuliert und die Doppelrolle schriftlich offengelegt werden.
Fazit: So kommen Betreiber schnell an geprüfte Hilfe
Die Prüfsystematik ist einfach: zugelassene Untersuchungsstelle für die Probennahme, Qualifikationsnachweis nach VDI 6023 für die Gefährdungsanalyse, Ortsbegehung vor dem Angebot, schriftliche Kalkulation und eine saubere Trennung von Analyse und Sanierung. Wer diese Punkte abhakt, vermeidet die typischen Fehlkäufe unter Zeitdruck.
Die Fachstelle Legionellenschutz ist dabei ein möglicher Vermittlungsweg; die Eignung des konkreten Fachbetriebs und Angebots sollte anhand der genannten Prüfpunkte bewertet werden. Für die Übergangszeit zwischen Befund und abgeschlossener Sanierung sind nach ASTM F838-20 geprüfte Sterilfilter an Duschen und Waschbecken die praktikabelste Absicherung. Sie dienen ausdrücklich als Sofort- und Ergänzungsschutz und niemals als Ersatz für die Beseitigung der Ursache.
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