Auto abgeben und Geld zurück – diese Formel greift für immer mehr VW-Kunden, die in Folge des Abgasskandals auf Schadensersatz geklagt haben. Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Februar 2019 kann der Käufer eines VW Tiguan das Fahrzeug zurückgeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet (Az.: 15 O 331/17).
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Der Kläger hatte in dem zu Grunde liegenden Fall einen VW Tiguan 2,0 Liter TDI 2013 gekauft. Als klar wurde, dass der Pkw vom VW-Abgasskandal betroffen ist, klagte der Käufer auf Schadensersatz, da er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Zudem erfahre das Fahrzeug durch den Dieselskandal einen enormen Wertverlust.
Die Klage hatte Erfolg. Wie schon zahlreiche andere Gerichte entschied das LG Koblenz, dass VW den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet sei. Das LG Koblenz fand dabei deutliche Worte. Volkswagen habe die rechtswidrigen Motormanipulationen in einer Vielzahl von Fällen vorgenommen und verschwiegen. In diesem Verhalten zeige sich ein übersteigertes Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden.
Daher habe der geschädigte Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz. Er sei so zu stellen, als ob er das Fahrzeug nie erworben hätte. VW müsse daher den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer könne aber ein Nutzungsersatz angerechnet werden, so das LG Koblenz. Ersatzfähig seien zudem auch die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag angefallenen Kreditkosten, so das LG Koblenz.
„Die Urteile gegen VW im Abgasskandal häufen sich. Es zeigt sich immer mehr, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Rückenwind für die geschädigten VW-Kunden kommt zudem vom OLG Karlsruhe. Das OLG teilte mit Hinweisbeschluss vom 5. März 2019 mit, dass es einer Schadensersatzklage gegen VW voraussichtlich stattgeben wird. „Auch das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.