Musterverfahren gegen die Mercedes-Bank vor dem Aus

Das Verfahren gegen die Mercedes-Bank ist vielleicht nicht die Mutter aller Musterklagen – aber als erste ihrer Art hat sie doch einen prĂ€genden Charakter. Umso schlimmer, dass das vom OLG Stuttgart gegen die Mercedesbank gefĂŒhrte Klageverfahren schon in wenigen Tagen vorlĂ€ufig erledigt sein könnte: Das Gericht hegt nicht nur Zweifel an der ZulĂ€ssigkeit der Klage sondern auch an der inhaltlichen Ausarbeitung des Themas an sich. Derzeit ist die beanstandete Klausel aus angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht ganz so deutlich fehlerhaft, wie sich das z.B. der die Klage fĂŒhrende Rechtsanwalt Gansel aus Berlin wĂŒnscht. Unter UmstĂ€nden liefert der EuGH dazu noch eine Steilvorlage, aber das Verfahren dort lĂ€uft noch mit bislang nicht absehbarem Ergebnis.

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Dr. Gerrit Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und in Widerrufsangelegenheiten sehr erfahrener Rechtsanwalt. FĂŒr ihn ist das Aus der Musterklage gegen Mercdes auf keinen Fall das Ende der widerrufsverfahren gegen Autobanken: „Der Widerrufsjoker ist immer noch das beste Mittel wenn es um problemlose RĂŒckabwicklungen von PKWs geht, allerdings mĂŒssen alle Parameter stimmen. Insbesondere muss jeder Fall individuell geprĂŒft werden. Hier liegt das Problem der Musterklage!“

Die AnwĂ€lte der IG Dieselskandal prĂŒfen Widerrufsbelehrungen fĂŒr private Autobesitzer deutschlandweit kostenlos: „Auch fĂŒr Benziner-Modelle, wenn sich ein juristisch fundierter Anlass ergibt, die RechtmĂ€ĂŸigkeit der Widerrufsbelehrung in Zweifel zu ziehen!“ Juristisch sehr spannend ist die Frage nach der zukĂŒnftigen ZulĂ€ssigkeit einer Individualklage fĂŒr Personen, die sich jetzt einer gescheiterten Musterklage angeschlossen haben. FĂŒr die ist das Thema „Widerrufsjoker“ nun erledigt.

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