Der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller bestärkt seine Mandantschaft in der Hoffnung, dass in Lehman-Aktien investiertes Vermögen vielleicht doch nicht ganz verloren ist. Opfer der Bankenkrise waren teilweise von ihren damaligen Beratern bereits halbherzig entschädigt wurden. Cäsar-Preller nennt das Beispiel der Rückkaufaktion der Fraspa, die Lehman-Papiere zur Hälfte des Nominalwertes zurückkaufte. 95 Prozent der etwa 5000 Betroffenen machten davon Gebrauch – aus Angst vor einem Totalverlust.
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Einige der Opfer, die darauf nicht eingehen wollten, wählten den Klageweg auf Schadensersatz gegen ihre Berater bei der Fraspa – insgesamt sind noch etwa 125 Klagen anhängig – und die Chancen stehen gut. Erst jüngst war das Thema Falschberatung höchstinstanzlich vor dem BGH verhandelt worden und die Fraspa hatte einen lupenreinen Rückzieher gemacht und die Schadensersatzpflicht im dort verhandelten Fall eingeräumt.
In zwei Fällen wurde die Revision gegen vorangegangene Urteile vor dem BGH zurück genommen und die Opfer komplett entschädigt. Für den Wiesbadener Experten stehen die Zeichen demnach gut, dass Schadensersatzklagen wegen Falschberatung posotiv für die betroffenen Anleger ausgehen und die Fraspa auch in weiteren Fällen in Regress genommen werden kann.
Bei Klagen gegen die Fraspa sollten Opfer der Lehman-Krise aber unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten – auch hier helfen Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gern.