Deutsche Zentral Inkasso will Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister einklagen

Anbei ein offizieller Terminhinweis – Pressemitteilung – der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Es geht um den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso im Rechtsdienstleistungsregister. „In der Verwaltungsstreitsache VG 1 K 5.10 der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft gegen das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts, hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr, im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

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Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.

Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.“

Soweit die Pressemitteilung! Wir werden am Donnerstag berichten!

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