
Für die Anleger des Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR kommt es knüppeldick. Nicht nur, dass die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds eine Enttäuschung war. Nun sollen sie auch noch für die Darlehensverbindlichkeiten der Fondsgesellschaft an die finanzierende Bank aufkommen.
„Die Anleger werden im Auftrag der Sparkasse Vorderpfalz mit anwaltlichem Schreiben zur Kasse gebeten. Sie sollen für die Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft gerade stehen. Dieser Forderung sollten sie nicht so ohne weiteres nachgeben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Weiterlesen bei kapitalschutz.de
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