
Ein Todesfall in der Familie trifft Angehörige meist unvorbereitet. Während die Trauer noch frisch ist, müssen innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen fallen: Wer muss informiert werden? Welche Formalitäten sind sofort nötig? Und welcher Bestatter passt zur Situation?
Die wichtigste Antwort vorweg: Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen; nahezu alles Weitere von der Überführung bis zur Sterbeurkunde kann ein Bestattungsunternehmen für Sie übernehmen. Gerade in einer Region wie Augsburg, in der mehrere Anbieter zur Auswahl stehen, fällt es in der Akutphase jedoch schwer, einen klaren Kopf zu behalten. Dieser Überblick zeigt, welche Schritte nach einem Todesfall anstehen, worauf Sie bei der Wahl eines Bestattungsunternehmens achten sollten und wie Sie Ihre Angehörigen mit einer frühzeitigen Vorsorge entlasten können.
Die ersten Stunden nach einem Todesfall was jetzt wichtig ist
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist der erste Schritt die Benachrichtigung eines Arztes. Der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Erfolgt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt dies der dortige ärztliche Dienst. Ohne Totenschein geht formal nichts weiter: Er ist die Grundlage für die Sterbeurkunde, die das zuständige Standesamt ausstellt und die Sie für viele weitere Schritte benötigen von der Abmeldung bei Behörden bis zur Benachrichtigung von Versicherungen.
Parallel sollten Sie die engsten Angehörigen informieren und sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen. Viele Formalitäten lassen sich in den folgenden Tagen in Ruhe erledigen. Zeitkritisch ist vor allem die Bestattung selbst: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Fristen:
- In Bayern muss eine verstorbene Person spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein oder wenn eine Überführung vorgesehen ist auf den Weg gebracht worden sein. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage bleiben bei der Berechnung dieser Frist unberücksichtigt.
- Die früheste Bestattung ist in Bayern grundsätzlich erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig.
Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen, kümmert sich um die Anmeldung beim Standesamt und entlastet Sie bei nahezu allen organisatorischen Fragen von der Trauerfeier bis zur Wahl von Sarg oder Urne.
Für die Sterbeurkunde benötigt das Standesamt in der Regel zudem den Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand weitere Unterlagen wie die Heiratsurkunde; auch bei der Zusammenstellung dieser Dokumente hilft das Bestattungsunternehmen.
Bestatter in Augsburg und Umgebung finden worauf es ankommt
Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist eine der wichtigsten Entscheidungen in dieser Phase. Wer einen Bestatter im Raum Augsburg sucht, sollte nicht dem erstbesten Anbieter den Auftrag erteilen, sondern einige Kriterien prüfen:
- Erreichbarkeit: Ein Todesfall hält sich nicht an Bürozeiten. Ein seriöser Bestatter ist rund um die Uhr erreichbar auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
- Transparenz: Seriöse Unternehmen nennen ihre Leistungen und Preise offen und erstellen auf Wunsch einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bevor ein Auftrag erteilt wird.
- Persönliche Betreuung: In der Trauerphase zählt ein fester Ansprechpartner, der diskret und einfühlsam begleitet, statt wechselnder Kontakte.
- Regionale Nähe: Ein Bestatter aus der Umgebung kann kurzfristig Termine wahrnehmen und kennt die örtlichen Friedhöfe, Behörden und Abläufe.
Ein Beispiel für diese Kriterien ist B & S Bestattungen e. K.: Das familiengeführte Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist nach eigenen Angaben rund um die Uhr erreichbar und betreut Angehörige in Gersthofen, Augsburg, Friedberg, Wertingen, Neusäß, Bobingen und Langweid. Im Mittelpunkt stehen diskrete Begleitung und persönliche Betreuung zwei Punkte, die in der sensiblen Akutphase den Unterschied machen können. Unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden: Nehmen Sie sich Zeit für ein erstes Gespräch und stellen Sie gezielt Fragen zu Ablauf, Kosten und Erreichbarkeit.
Bestattungsarten im Raum Augsburg im Überblick
Welche Bestattungsform möglich und sinnvoll ist, richtet sich nach den Wünschen des Verstorbenen, persönlichen oder religiösen Vorstellungen und dem verfügbaren Budget. In Bayern sieht das Bestattungsrecht grundsätzlich die Erd-, Feuer- und Seebestattung vor. Dabei soll der nachweisbare Wille des Verstorbenen bei Art und Ort der Bestattung berücksichtigt werden.
Im Raum Augsburg stehen Angehörigen zahlreiche klassische Grabformen zur Verfügung. Die Stadt Augsburg verwaltet neun Friedhöfe mit insgesamt rund 44.000 Grabstätten. Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstätte beigesetzt. Nach einer Feuerbestattung erfolgt dagegen die Beisetzung der Asche in einer Urne. Je nach Friedhof und gewählter Grabart kommen dafür beispielsweise klassische Urnengräber oder andere für Urnen vorgesehene Grabstätten infrage.
Wer sich eine naturnähere Form wünscht, findet dafür auch innerhalb Augsburgs Möglichkeiten. Auf dem Westfriedhof befindet sich ein Naturgräberfeld für Urnenbestattungen unter Bäumen. Angeboten werden dort Plätze an Gemeinschafts- und Familienbäumen. Zugelassen sind biologisch abbaubare Urnen; individuelle Grabpflege, Grablichter und klassische Grabdenkmale sind in diesem Bereich nicht vorgesehen. Im Neuen Ostfriedhof gibt es außerdem einen sogenannten Apfelhain. Die Stadt weist darüber hinaus auf ein muslimisches Grabfeld auf dem Neuen Ostfriedhof hin; rituelle Waschungen muslimischer Verstorbener sind auf dem Gögginger Friedhof möglich.
Auch eine Seebestattung ist nach bayerischem Recht möglich. Dabei wird die Urne von einem Schiff auf hoher See beigesetzt. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Bestattungsform nachweislich dem Willen des Verstorbenen entspricht. Für Angehörige aus Augsburg bedeutet das naturgemäß, dass die Beisetzung nicht in der Region selbst stattfindet und die Überführung beziehungsweise der Transport der Urne entsprechend organisiert werden muss.
Wichtig ist außerdem die bayerische Friedhofspflicht: Leichen und Aschenreste müssen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden, soweit das Gesetz keine Ausnahme vorsieht. Eine Urne einfach zu Hause aufzubewahren oder ohne Genehmigung im eigenen Garten beizusetzen, ist daher nicht zulässig. Bestattungen außerhalb eines Friedhofs können zwar behördlich genehmigt werden, dafür gelten jedoch konkrete gesetzliche Voraussetzungen. Welche Grab- und Bestattungsformen im Einzelfall in Augsburg oder einer umliegenden Gemeinde verfügbar sind, sollte deshalb frühzeitig mit dem jeweiligen Friedhof und dem Bestattungsunternehmen geklärt werden.
Unabhängig von der Bestattungsart lässt sich auch die Trauerfeier individuell gestalten etwa durch Musik, persönliche Worte, Blumenschmuck oder religiöse Elemente. Entscheidend ist, dass die Gestaltung zum Verstorbenen und zu den Bedürfnissen der Angehörigen passt.

Kosten und Transparenz bei der Bestattung
Was eine Bestattung kostet, lässt sich pauschal kaum beantworten. Die Summe hängt von der Bestattungsart, der Ausstattung der Trauerfeier, den Friedhofsgebühren und weiteren Leistungen ab. Zudem schwanken die Kosten je nach Stadt und Region erheblich, wie ein Gebührenvergleich der WELT zeigt. Aus Verbrauchersicht ist deshalb Transparenz entscheidend: Holen Sie vor der Auftragserteilung einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein, in dem alle Positionen einzeln aufgeführt sind von der Überführung über Sarg oder Urne bis zu Blumenschmuck, Traueranzeigen und Behördengebühren. Nur so lassen sich Angebote vergleichen und spätere Überraschungen vermeiden.
Achten Sie außerdem darauf, zwischen den Leistungen des Bestatters und den Gebühren Dritter zu unterscheiden. Friedhofsgebühren, Krematoriumskosten oder das Honorar für einen Trauerredner beziehungsweise Geistlichen laufen oft über die Rechnung des Bestattungsunternehmens, gehören aber nicht zu dessen eigenen Leistungen. Ein seriöser Anbieter weist solche Durchlaufposten klar aus.
Vorsicht ist geboten bei Pauschalpreisen ohne Aufschlüsselung oder wenn Ihnen unter Zeitdruck Zusatzleistungen aufgedrängt werden, die Sie gar nicht wünschen. Auch in der Trauerphase gilt: Sie dürfen vergleichen, nachfragen und Nein sagen.
Reichen die eigenen Mittel nicht aus, können Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen; auch hierüber kann das Bestattungsunternehmen vorab informieren.
Vorsorge treffen warum sich frühzeitige Planung lohnt
Viele Entscheidungen, die Angehörige im Trauerfall unter Druck treffen müssen, lassen sich zu Lebzeiten klären. Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie verbindlich fest, welche Bestattungsart Sie sich wünschen, wie die Trauerfeier aussehen soll und welcher finanzielle Rahmen gilt. Das entlastet Hinterbliebene doppelt: Sie müssen weder über die Wünsche des Verstorbenen rätseln noch die Kosten kurzfristig aus eigenen Mitteln vorstrecken. Auch regionale Unternehmen wie B & S Bestattungen beraten nach eigenen Angaben zur vorausschauenden Planung. Unabhängig vom Anbieter empfiehlt es sich, die Regelung schriftlich festzuhalten und eine Vertrauensperson darüber zu informieren, dass und wo sie hinterlegt ist.
Üblich sind Bestattungsvorsorgeverträge, bei denen die vereinbarte Summe beispielsweise auf einem Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung hinterlegt wird. Wer sich mit einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto beschäftigt, sollte genau prüfen, was vertraglich abgesichert ist, ob das Geld im Insolvenzfall geschützt bleibt und ob sich die Vereinbarung bei einem Umzug anpassen lässt.
Fazit
Wer im Trauerfall handeln muss, braucht vor allem eine verlässliche Anlaufstelle, die schnell erreichbar ist und Ruhe in die Organisation bringt. Nehmen Sie sich soweit es die Umstände erlauben Zeit für die Auswahl, verlangen Sie transparente Angebote und scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Und wer selbst vorsorgen möchte, tut seinen Angehörigen mit einer frühzeitigen Regelung einen großen Gefallen.
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