
Erster Schnee, glatte Gehwege, ein Sturz vor der eigenen Haustür für Grundstückseigentümer in Kassel ist das nicht nur ein Ärgernis, sondern schnell ein Haftungsfall. Die Stadt verpflichtet Anlieger zu festen Räum- und Streuzeiten, und wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Schadensfall hohe Kosten. Ein Überblick über Pflichten, Haftungsrisiken und die Möglichkeiten, sich professionell abzusichern.
Warum Schnee und Glätte in Kassel schnell zum Haftungsrisiko werden
Wenn in Nordhessen der Winter einzieht, verwandeln sich Gehwege und Zufahrten oft über Nacht in Rutschbahnen. Was für Passanten lästig ist, kann für Grundstückseigentümer teuer werden: Stürzt ein Fußgänger auf einem weder geräumten noch gestreuten Weg und verletzt sich, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Stürze auf Glatteis enden nicht selten mit Knochenbrüchen oder anderen Verletzungen, die langwierige Behandlungen nach sich ziehen.
Juristisch liegt dem die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zugrunde. Sie verpflichtet jeden, der eine Gefahrenquelle beherrscht, andere davor zu schützen. Kommt ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, haftet er nach § 823 BGB für die daraus entstehenden Schäden im Zweifel mit seinem Privatvermögen. Die Auseinandersetzungen mit Verletzten oder deren Versicherungen ziehen sich häufig über Monate. Hinzu kommt, dass auch die eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht in jedem Fall einspringt etwa wenn grobe Pflichtverletzungen vorliegen.
Viele Eigentümer unterschätzen das Risiko außerdem, weil sie davon ausgehen, die Kommune sei für die Gehwege zuständig. Tatsächlich liegt die Verantwortung für die Wege entlang des eigenen Grundstücks in aller Regel beim Anlieger. Auch das Bundesjustizportal stellt klar: Schnee räumen Eigentümer sind in der Pflicht. In Kassel ist diese Pflicht zudem ausdrücklich in der Stadtverordnung geregelt. Wer erst handelt, wenn der erste Sturz passiert ist, handelt zu spät.
Die Räum- und Streupflicht in Kassel im Überblick
Konkret regelt die Stadtverordnung, wann und wo in Kassel geräumt und gestreut werden muss. Demnach müssen die an ein Grundstück angrenzenden Gehwege in der Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr von Schnee befreit und bei Glätte gestreut werden. Geräumt werden muss dabei nicht nur der Hauseingang, sondern der gesamte Gehweg entlang des Grundstücks in einer Breite, die Fußgängern ein sicheres Passieren ermöglicht. In der Praxis gehören auch Garagenzufahrten, Stellplätze und die Zugänge zu Mülltonnen oder Briefkästen dazu. Bei anhaltendem Schneefall reicht ein einmaliges Räumen am Morgen zudem oft nicht aus innerhalb dieses Zeitfensters kann mehrfaches Nachräumen erforderlich sein.
Weil viele Berufstätige, ältere Eigentümer oder Vermieter mit mehreren Objekten diese Pflicht nicht zuverlässig selbst erfüllen können, wird die Aufgabe in der Praxis häufig an einen externen Winterdienst in Kassel übertragen. Entscheidend ist dabei weniger der Anbietername als die vertraglich klare Regelung der Leistungen: Festgelegt sein sollte, welche Flächen geräumt und gestreut werden, zu welchen Zeiten der Einsatz erfolgen muss und wie die Durchführung dokumentiert wird. Nur so lässt sich im Ernstfall nachvollziehen, ob die Pflichten tatsächlich erfüllt wurden.
Pflicht übertragen: Eigentümer, Mieter und externe Dienstleister
Die gute Nachricht für Eigentümer: Die Räum- und Streupflicht muss nicht persönlich erfüllt werden. Sie lässt sich rechtswirksam auf andere übertragen etwa per Mietvertrag auf die Mieter, auf die Hausverwaltung oder auf einen externen Winterdienst. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist die Übertragung auf die Mieter üblich; häufig rotiert die Pflicht dann wochenweise zwischen den Parteien. Auch Eigentümergemeinschaften beauftragen oft gemeinsam einen Dienstleister für das gesamte Objekt.
Doch ein Punkt wird oft übersehen: Die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer beziehungsweise bei demjenigen, der die Pflicht delegiert. Wer sich einfach darauf verlässt, dass der Mieter schon räumen wird, ohne das zu überprüfen, kann im Schadensfall trotzdem zur Verantwortung gezogen werden. Bei einem Unfall haftet derjenige, der den Räum- und Streudienst zu erbringen hat.
Die Delegation muss deshalb sauber vereinbart und ihre Ausführung zumindest stichprobenartig kontrolliert werden. Wichtig ist dabei, dass die Übertragung klar geregelt ist mündliche Absprachen führen im Streitfall regelmäßig zu Beweisproblemen. Für Vermieter mit mehreren Objekten oder beruflich stark eingebundene Eigentümer ist die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters mit dokumentierten Einsätzen daher häufig die rechtssicherste Lösung.
Was ein professioneller Winterdienst konkret übernimmt
Ein professioneller Winterdienst leistet deutlich mehr als das gelegentliche Schieben einer Schneeschaufel. Zum typischen Leistungsspektrum gehören die Räumung von Gehwegen und Hauseingängen, das Streuen bei Glatteis sowie die Befreiung von Parkplätzen, Garagenzufahrten und Ausfahrten. Für gewerbliche Kunden kommen Betriebs- und Industriegelände oder ganze Straßenzüge hinzu. Viele Anbieter übernehmen auf Wunsch auch die Dachberäumung, wenn die Schneelast kritisch wird, und liefern Streugut direkt an. Private Haushalte profitieren dabei ebenso wie Unternehmen, die ihren Mitarbeitern und Kunden sichere Wege schulden.
Welche Leistungen ein Winterdienst im Einzelnen übernimmt, sollte vorab schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören neben den Einsatzzeiten auch die betreuten Flächen, die Reaktionsweise bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze. Für Eigentümer ist vor allem wichtig, dass der Dienst auch in den frühen Morgenstunden, nachts oder am Wochenende einsatzfähig ist, wenn die Wetterlage es erfordert.

Worauf Eigentümer bei der Wahl eines Winterdienstes achten sollten
Nicht jeder Anbieter arbeitet gleich zuverlässig. Bevor Eigentümer einen Winterdienst beauftragen, sollten sie einige Kriterien prüfen schließlich geht es um die eigene Haftung:
- Erreichbarkeit und Einsatzzeiten: Ist der Dienst rund um die Uhr erreichbar und rückt er auch nachts sowie am Wochenende aus?
- Ausrüstung: Verfügt der Anbieter über geeignete Fahrzeuge und Geräte, etwa Räumschilder, Streumaschinen und ausreichend Streugut?
- Reaktionszeit: Wie schnell ist der Dienst nach Einsetzen von Schneefall oder Glätte vor Ort und ist das vertraglich geregelt?
- Nachweisbarkeit: Werden die Einsätze dokumentiert, sodass Eigentümer im Schadensfall belegen können, dass geräumt und gestreut wurde?
- Regionale Nähe: Ein Anbieter aus der Region hat kurze Anfahrtswege und kennt die örtlichen Gegebenheiten.
Ein schriftlicher Vertrag, der Leistungsumfang, Einsatzzeiten und Reaktionszeiten festhält, schafft zusätzlich Klarheit auf beiden Seiten. Üblich sind sowohl Pauschalverträge für die gesamte Wintersaison als auch eine Abrechnung nach Einsatz. Für die meisten Eigentümer ist die Saisonpauschale die kalkulierbarere Variante sie deckt alle Einsätze ab, egal wie oft es schneit. Wer diese Punkte vorab klärt, vermeidet spätere Diskussionen und stellt sicher, dass die übertragene Pflicht auch tatsächlich erfüllt wird.
Der erste Schnee kommt in Kassel oft früher als gedacht. Wer die Räum- und Streupflicht erst organisiert, wenn die Gehwege bereits weiß sind, gerät unter Zeitdruck und im Zweifel in Haftung. Eigentümer und Vermieter tun deshalb gut daran, schon vor der kalten Jahreszeit zu klären, wer räumt und streut: sie selbst, die Mieter oder ein professioneller Dienstleister. Dann bleibt der Winter, was er sein sollte eine Jahreszeit, kein Rechtsrisiko.
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