Nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 in den USA aufgeflogen war, hatte man es bei Audi offenbar sehr eilig. Wie zuerst das Online-Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtete, sollen massenhaft Dokumente im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vernichtet worden sein. Das Magazin stĂŒtzt sich dabei auf ein als âstreng vertraulichâ eingestuftes Papier der US-Anwaltskanzlei Jones Day, die mit den internen Untersuchungen des Abgasskandals im VW-Konzern beauftragt war.
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Demnach sollen bei Audi zwischen dem 18. und 30. September 2015 hunderttausende Dateien gelöscht und Papier-Akten geschreddert worden sein. Bei der Löschung soll eine spezielle Software zum Einsatz gekommen sein, damit sich die Dateien nicht wiederherstellen lassen. Ein groĂer Teil der Dokumente soll tatsĂ€chlich verloren sein. Bei Audi heiĂt es, dass die VorwĂŒrfe bekannt und hinreichend untersucht seien. Da sie Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen seien, wolle man sich dazu weiter nicht Ă€uĂern.
Die Staatsanwaltschaft MĂŒnchen hat aber trotzdem genug Beweise gesammelt, um Anklage gegen vier Audi-Manager zu erheben, unter ihnen auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende. Den Beschuldigten wird u.a. Vertuschung vorgeworfen.
âWie viele Beweise im Abgasskandal vernichtet wurden, lĂ€sst sich nicht sagen. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei Audi nach Bekanntwerden des Abgasskandals eine Art Panik ausgebrochen ist und alles vertuscht werden sollte, anstatt aufzuklĂ€renâ, sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung.
Transparenz im Abgasskandal gebe es nach wie vor nicht, die Verantwortung weist der VW-Konzern gerne von sich und vertritt den Standpunkt, dass der Verbraucher in Deutschland unterm Strich ja nicht geschĂ€digt wurde. Ein Software-Update und alles ist wieder gut. âSo einfach ist es natĂŒrlich nicht. VW hat die KĂ€ufer durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt. Dieser Schaden lĂ€sst sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. VW ist daher zum Schadensersatz verpflichtet, wie die Gerichte inzwischen ja auch reihenweisen entscheidenâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Dabei beschrĂ€nkt sich der Abgasskandal lĂ€ngst nicht auf Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Auch Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 oder EA 898 sind von Abgasmanipulationen betroffen. Auch der Nachfolgemotor EA 288 ist zuletzt wieder in den Fokus geraten. Dr. Hartung: âAuch bei diesen Fahrzeugen können SchadensersatzansprĂŒche geltend gemacht werden.â