Die Porsche AG muss einen von Abgasmanipulationen betroffenen Porsche Cayenne 3,0 V6 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung fĂŒr die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23. Dezember 2019 entschieden (Az.: 16 O 46/19). âBesonders erfreulich ist, dass das Gericht dem KlĂ€ger auch den Anspruch auf Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat. Dadurch wird die NutzungsentschĂ€digung zumindest teilwiese wieder aufgefangenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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Der KlĂ€ger hatte den Porsche Cayenne 3,0 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2015 gekauft. Zwei Jahre spĂ€ter ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den RĂŒckruf an. Das KBA ordnete eine Funktion der Motorsteuerungssoftware als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung ein, die entfernt werden mĂŒsse. Im Oktober 2017 gab die Behörde ein entsprechendes Software-Update frei.
Der KlĂ€ger machte aufgrund der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung SchadensersatzansprĂŒche geltend. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hĂ€tte er das Fahrzeug nicht gekauft.
Das LG Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Durch die Verwendung der unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung sei der KlĂ€ger konkludent getĂ€uscht und vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt worden. Er habe daher Anspruch auf Schadensersatz. Porsche mĂŒsse den Cayenne zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten, entschied das Gericht.
Zur BegrĂŒndung fĂŒhrte das LG Stuttgart aus, dass die verwendete Motorsteuerungssoftware als unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung zu qualifizieren sei und daher der Verlust der Typengenehmigung gedroht habe. Ein KĂ€ufer dĂŒrfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die Zulassungskriterien erfĂŒlle und im StraĂenverkehr uneingeschrĂ€nkt genutzt werden könne. Das sei hier aber durch die Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung nicht der Fall.
Die Abgaswerte seien aus Gewinnstreben manipuliert worden, so das Gericht. Bei den Dieselmotoren im Volkswagen-Konzern, jedenfalls bei den Motoren, die von einem bestandskrĂ€ftigen RĂŒckruf des KBA betroffen sind, könne âvon einem auf Verschleierung angelegten Gesamtverhalten die Rede sein, das eine besonders verwerfliche Gesinnung erkennen lĂ€sstâ, fand das LG Stuttgart deutliche Worte.
Dem KlĂ€ger sei schon mit Abschuss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hĂ€tte. Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln, so das Gericht.
âDer gröĂere Dieselmotor mit 3 bzw. 4,2-Liter Hubraum wurde bei diversen Modellen des VW-Konzern verwendet. Nicht nur im Porsche Cayenne oder Macan, sondern z.B. auch im VW Touareg und zahlreichen Audi-Modellen. Auch hier liegen diverse RĂŒckrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Auch in diesen FĂ€llen bestehen fĂŒr die geschĂ€digten Kunden gute Aussichten SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.