Nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 in den USA aufgeflogen war, hatte man es bei Audi offenbar sehr eilig. Wie zuerst das Online-Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtete, sollen massenhaft Dokumente im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vernichtet worden sein. Das Magazin stützt sich dabei auf ein als „streng vertraulich“ eingestuftes Papier der US-Anwaltskanzlei Jones Day, die mit den internen Untersuchungen des Abgasskandals im VW-Konzern beauftragt war.
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Demnach sollen bei Audi zwischen dem 18. und 30. September 2015 hunderttausende Dateien gelöscht und Papier-Akten geschreddert worden sein. Bei der Löschung soll eine spezielle Software zum Einsatz gekommen sein, damit sich die Dateien nicht wiederherstellen lassen. Ein großer Teil der Dokumente soll tatsächlich verloren sein. Bei Audi heißt es, dass die Vorwürfe bekannt und hinreichend untersucht seien. Da sie Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen seien, wolle man sich dazu weiter nicht äußern.
Die Staatsanwaltschaft München hat aber trotzdem genug Beweise gesammelt, um Anklage gegen vier Audi-Manager zu erheben, unter ihnen auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende. Den Beschuldigten wird u.a. Vertuschung vorgeworfen.
„Wie viele Beweise im Abgasskandal vernichtet wurden, lässt sich nicht sagen. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei Audi nach Bekanntwerden des Abgasskandals eine Art Panik ausgebrochen ist und alles vertuscht werden sollte, anstatt aufzuklären“, sagt Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung.
Transparenz im Abgasskandal gebe es nach wie vor nicht, die Verantwortung weist der VW-Konzern gerne von sich und vertritt den Standpunkt, dass der Verbraucher in Deutschland unterm Strich ja nicht geschädigt wurde. Ein Software-Update und alles ist wieder gut. „So einfach ist es natürlich nicht. VW hat die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser Schaden lässt sich durch ein Software-Update nicht beseitigen. VW ist daher zum Schadensersatz verpflichtet, wie die Gerichte inzwischen ja auch reihenweisen entscheiden“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Dabei beschränkt sich der Abgasskandal längst nicht auf Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Auch Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 oder EA 898 sind von Abgasmanipulationen betroffen. Auch der Nachfolgemotor EA 288 ist zuletzt wieder in den Fokus geraten. Dr. Hartung: „Auch bei diesen Fahrzeugen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“