Abgasskandal – Vergleich im VW-Musterfeststellungsverfahren gescheitert

Ein Vergleich im VW-Musterfeststellungsverfahren ist vorerst geplatzt. VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geben sich dafür gegenseitig die Schuld.

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Offenbar waren sich beide Seiten schon so gut wie einig. Nach Medienberichten hat VW rund 830 Millionen Euro für die Kläger, die sich an dem Musterverfahren beteiligen, geboten. Pro Kopf wären das etwa 2000 Euro gewesen. Der Vergleich soll schon fast in trockenen Tüchern gewesen sein, um dann quasi in letzter Sekunde doch noch zu platzen.

VW begründet das Scheitern mit zu hohen Honorarforderungen für die Anwälte der Verbraucherzentrale. Die pauschale Forderung soll 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs betragen haben. Allerdings sei nicht näher begründet worden für welche konkreten Leistungen diese Summe fließen sollte.

Der vzbv weist diese Darstellung zurück und schiebt den schwarzen Peter VW zu. Die Vergleichsverhandlungen seien gescheitert, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System zur Abwicklung vorgelegt habe. Eine sichere Lösung für den Verbraucher sei für den vzbv aber angesichts des Dieselbetrugs von hoher Bedeutung gewesen. „Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, ist für uns in keinster Weise tragbar“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverband Verbraucherzentrale vom 14. Februar 2020.

Auch wenn die Vergleichsverhandlungen gescheitert sind, will VW den Klägern offenbar weiter eine Entschädigung in Höhe von 830 Millionen Euro anbieten – auch ohne Vergleich mit der Verbraucherzentrale. Im Durchschnitt macht das rund 2000 Euro für einen Kläger im Musterverfahren. Komkret soll die Entschädigung je nach Fahrzeug zwischen rund 1350 und 6200 Euro liegen.

Ob dies für den geschädigten Verbraucher ein akzeptables Angebot ist, hängt auch vom Einzelfall, vom Fahrzeug, vom Alter und von der Laufleistung ab. Auffällig ist jedoch, dass es VW auf einmal mit einem Vergleich sehr eilig hat, meinen die Kooperations-Anwälte der IG Dieselskandal.

Das könnte damit zusammenhängen, dass für den 5. Mai eine Verhandlung im Abgasskandal vor dem BGH terminiert ist. Eine Entscheidung des BGH könnte für VW noch teurer werden, wenn die Karlsruher Richter z.B. entscheiden sollten, dass der Autohersteller keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat.

Zum Thema hier ein Kommentar von Udo Schmallenberg, Moderator und Initiator der IG Dieselskandal:

Was VW sich gerade mit der Absage an weitere Vergleichsverhandlungen im Musterverfahren leistet, ist an Verbraucherfeindlichkeit nicht mehr zu überbieten. VW torpediert ein eigens zur Streitschlichtung in Massenschadensfällen eingeführtes juristisches Werkzeug und zieht das eigene Ding durch.

Was ist passiert? Die eigentlich schon abgeschlossenen Vergleichsverhandlungen wurden im letzten Moment von den Volkswagen-Anwälten abgebrochen mit dem Hinweis, dass die Honorarforderungen der Anwälte der Verbraucherzentrale mit 50 Millionen Euro zu hoch seien.Das mag man so oder so sehen: Die Summe, die VW den eigenen Anwälten bislang gezahlt hat, ist um ein vielfaches höher.Das eigentliche Thema ist: VW hakt das Instrumentarium des Musterfeststellungsverfahrens aus, indem nun vergleichswilligen Opfern ein eigenes Angebot gemacht wird. VW holt möglichst viele Teilnehmer mit kleinem Geld aus der Klage und minimiert damit das Risiko, den Prozess abschließend doch noch zu verlieren.Nehmen Betroffene dies an, dann gilt das abschließende Urteil für sie nicht mehr. Die Rede ist von rund 2000 Euro Schadensersatz, den VW offensichtlich zahlen will, ohne dass das Auto abgegeben werden muss. Für viele VW-Geschädigte ist das attraktiv, vor allem bei Autos mit hohen Laufleistungen oder Autos mit Unfallschäden.

Die Zahl der Teilnehmer der Musterfeststellungsverfahren wird sich also deutlich verkleinern auch mit dem Ergebnis, dass am Ende für die Anwälte der Klage vielleicht recht wenig Honorar übrig bleibt. Dies dürfte dann eine deutliche Ansage an die juristischen Betreuer zukünftiger Verfahren sein. Die müssen nämlich genau überlegen, ob sich die Vertretung eines Musterklägers überhaupt lohnt.

Rein praktisch: VW wird die zur Verfügung stehenden Millionen nun teilweise auszahlen und muss sich vor dem Ergebnis des Musterverfahrens nicht mehr allzu sehr fürchten, da wesentlich weniger Geschädigte hier im Rennen bleiben.

Unsere Empfehlung: Gehen Sie auf das Angebot nicht voreilig ein, außer Sie brauchen akut Geld. Wer das Geld annimmt spielt das perfide Spielchen von Volkswagen mit und das dient nun mal nicht dem Verbraucherschutz.

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