Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.11.2012. Demnach muss der Arbeitgeber auch nicht begründen, warum er den „gelben Schein“ so früh verlangt.
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Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es im Ermessen der Arbeitgeber liege, wann sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen möchten. Mit dieser Entscheidung haben die Richter die Klage einer Redakteurin aus NRW zurückgewiesen.
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