Sicherlich haben Sie schon oft davon gehört, dass die Studienplätze in der Medizin oder Pharmazie hart umkämpft sind. Oftmals bewerben sich auf wenige freie Plätze mehrere hundert Studierende – ohne sich jedoch den Traum vom Studium erfüllen zu können. Obwohl bekannt ist, dass Konkurrenz das Geschäft belebt, wollen viele angehende Akademiker weder eine hohe Anzahl an Wartesemestern hinnehmen, noch im Ausland studieren, wo meist ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Die Alternative dazu ist die Studienplatzklage, die immer häufiger in Anspruch genommen wird.
Wie sinnvoll ist eine Studienplatzklage?
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Für diese Frage gibt es weder eine richtige, noch eine falsche Antwort. Tatsächlich kommt es auf die jeweiligen Rahmenbedingungen an, auf die eine Klage aufgebaut wird. Zunächst einmal können Sie immer versuchen, eine Klage anzustreben, denn oftmals haben Universitäten ihre Kapazitäten nicht restlos ausgeschöpft. Es gibt jedoch Voraussetzungen, die Ihnen ein Klageverfahren erheblich vereinfachen würden:
1. Suchen Sie sich rechtzeitig einen Anwalt, der sich mit dieser Thematik auskennt, wie es bei dieser Anwaltskanzlei der Fall ist. Er kann Sie über das weitere Vorgehen sowie über Ihre Chancen beraten.
2. Beschränken Sie sich nicht nur auf eine Wunsch-Universität, sondern ziehen Sie Alternativen in Betracht. Sehr oft ist eine Klage nicht notwendig, wenn Sie sich breit gefächert bewerben.
3. Wenn Sie von einer Universität eine Absage erhalten, kann ein anderer Studiengang eine Alternative sein. Sie könnten versuchen, dort Kurse zu besuchen, die sich in Ihrem Wunschstudium anrechnen lassen. Dadurch besteht die Möglichkeit, in einem höheren Semester einzusteigen. Sollten Sie dann nochmals abgelehnt werden, steigen im Übrigen auch die Chancen bei einer Klage.
4. Verschicken Sie Ihre Bewerbungen im Vorfeld vollständig, fristgerecht und ohne Rechtschreibfehler. Sollte eine Absage durch Formfehler erfolgen, sinken Ihre Chancen massiv.
5. Streben Sie eine Studienplatzklage frühzeitig an. Es gibt nämlich Fristen, an die Sie sich halten müssen: Diese endet in vielen Universitäten für das Sommersemester am 31. Januar, für das Wintersemester am 15. Juli.
Es gibt jedoch eine Sache, die Sie bedenken müssen: Jedes Jahr erreichen die zuständigen Gerichte eine Vielzahl an Studienplatzklagen. Die meisten werden erfolgreich durchgeführt. Doch selbst wenn eine Universität zusätzliche Studienplätze freigibt, es aber dennoch zu viele Bewerber (in diesem Fall Kläger) gibt, entscheidet das Los. Im schlechtesten Fall bekommen sie also trotzdem nicht den Wunschplatz.
Wie wird eine Studienplatzklage durchgeführt?
1. Zunächst einmal wird Ihr Anwalt einen außerkapazitären Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Damit bezichtigt er die jeweilige Universität, ihre Kapazitäten nicht richtig berechnet zu haben und zwingt sie, die Berechnung nachzuholen. In der Regel werden die Anträge von den Hochschulen abgelehnt, sodass Ihnen nichts anderes übrig bleiben wird, als eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erzwingen.
2. Sofern eine Ablehnung erfolgt, müssen Sie sowie Ihr Anwalt einen Widerspruch mit dem Rechtsbehelf „Widerspruch“ einreichen. Dies soll verhindern, dass die Studienplatzklage später als unzulässig erklärt wird. Dies trifft jedoch nicht auf alle Bundesländer zu. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt der Widerspruch nicht anerkannt. Dort müssen Sie mit Ihrem Anwalt unmittelbar Klage erheben.
3. Gleichzeitig reicht Ihr Anwalt einen Antrag für einen einstweiligen Rechtsschutz ein. Anschließend geht es vor Gericht, wo die meisten Universitäten eine gütliche Einigung (einen sogenannten Vergleich) vorziehen. Sollte dies der Fall sein, dann erhalten Sie einen Studienplatz, sofern es nicht durch mehrere Klageverfahren erneut zu viele Bewerber für die offenen Stellen gibt und das Los entscheidet.