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Haus & Grund

Widerspruch gegen Gasrechnung

Widerspruch gegen Gasrechnung

"Verbraucher, die Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise ihres Gasversorgers eingelegt und ihre Rechnungen entsprechend gekürzt haben, sollen sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen BGH-Entscheidung nicht einschüchtern lassen", rät Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Gas-Sondervertrags-kunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sie sich nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06).

Die Preisanpassungsklausel des beklagten Versorgers wurde deshalb für unwirksam erklärt. Nach Einschätzungen der Verbraucherzentrale versuchen viele Versorger noch auf die Schnelle – bevor weitere verbraucherfreundliche Urteile kommen – Gelder bis Ende des Jahres einzutreiben.

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