Die Düsseldorfer TARGOBANK hat in Ihrer 90-jährigen Geschichte so manchen Wandel durchgeführt. Heute ist der Rechtsnachfolger von KKB und Citibank ein modernes Finanzdienstleistungsunternehmen, das natürlich auch Immobilienfinanzierungen ermöglicht.
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Kunden der TARGOBANK haben aktuell das Bedürfnis, die Widerufsbelehrungen zu prüfen, um auf Basis eventuell unzulässiger Vertragsklauseln die Finanzierung widerrufen zu können.
verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen
Wenn Sie bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der TARGOBANK AG & Co. KGaA auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.
Wer also bei der TARGOBANK AG & Co. KGaA einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der TARGOBANK AG & Co. KGaA und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.
Im Schlichtungsverfahren ist der Ombudsmann der privaten Banken beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, zuständig. Dieser Hinweis findet sich vorbildlicherweise im Impressum: “Sollte es uns einmal nicht möglich sein, ein Problem zu lösen oder eine Einigung zu erzielen, können Sie sich auch direkt an die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbands deutscher Banken wenden. Diese ist die Schlichtungsstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen. Bitte senden Sie Ihre Beschwerde dazu schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken. Erläutern Sie in einem Anschreiben Ihr Anliegen und stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen, die zur Prüfung und zum Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind. Für das Anschreiben hat die Beschwerdestelle bereits ein Formular im Internet vorbereitet, das Sie am PC ausfüllen und ausdrucken können. Senden Sie es bitte unterschrieben an oben genannte Adresse”
Hier noch einige Informationen:
TARGOBANK AG & Co. KGaA
Kasernenstr. 10
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/8984-0
Fax: 0211/8984-1222
Kontaktformular
E-Mail: kontakt@targobank.de*
De-Mail: service@targobank.de-mail.de
Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter ist di TARGO Management AG mit dem Vorstand Vorstand Franz Josef Nick, Vorsitzender, Peter Klein, Pascal Laugel, Jürgen Lieberknecht, Berthold Rüsing und Maria Topaler (in 2015). Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Eckart Thomä