Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestÀtigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13).
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Eine Kreditnehmerin hatte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf RĂŒckabwicklung geklagt und war erfolgreich. Nach dem Urteil erhĂ€lt sie alle gezahlten BeitrĂ€ge zzgl. Zinsen zurĂŒck. Durch die Aufrechnung der gegenseitigen AnsprĂŒche mit der Bank bleibt fĂŒr die Frau eine Ersparnis von rund 10.000 Euro. Eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung fĂŒr den abgelösten Kredit wird durch den erfolgreichen Widerruf auch nicht fĂ€llig. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen