DKB: Kammergericht Berlin erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

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Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestätigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13).

Eine Kreditnehmerin hatte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf Rückabwicklung geklagt und war erfolgreich. Nach dem Urteil erhält sie alle gezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Durch die Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche mit der Bank bleibt für die Frau eine Ersparnis von rund 10.000 Euro. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für den abgelösten Kredit wird durch den erfolgreichen Widerruf auch nicht fällig. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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