DKB: Kammergericht Berlin erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) hat in einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestÀtigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13).

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Eine Kreditnehmerin hatte wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf RĂŒckabwicklung geklagt und war erfolgreich. Nach dem Urteil erhĂ€lt sie alle gezahlten BeitrĂ€ge zzgl. Zinsen zurĂŒck. Durch die Aufrechnung der gegenseitigen AnsprĂŒche mit der Bank bleibt fĂŒr die Frau eine Ersparnis von rund 10.000 Euro. Eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung fĂŒr den abgelösten Kredit wird durch den erfolgreichen Widerruf auch nicht fĂ€llig. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

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