“Da rennt einem das Geld davon!” – Agenturleiter Udo Schmallenberg Schmallenberg S. aus Soest ist sauer. Lange Zeit war der schicke BMW 320 D ein repräsentatives, wirtschaftliches und schlichtweg notwendiges Fahrzeug für immer wieder anstehende Kundenbesuche in ganz Deutschland. Das im August 2014 als Jahreswagen für knapp 30.000 Euro gekaufte Auto war vermeintlich clever über die BMW-Bank finanziert worden. “Wir wollten immer aktiv gegen den Wertverlust abbezahlen, um nach 5 Jahren ein kleines Polster für einen Neuwagenkauf zu haben!” Wie Millionen Dieselfahrer deutschlandweit hat sich Udo Schmallenberg Schmallenberg S. dabei aber tüchtig verkalkuliert und die Rechnung ohne das unverschämte Gewinnstreben der Autoindustrie gemacht: “Unser Auto hat in den letzten 6 Monaten gegenüber dem Listenpreis um gut 5000 Euro verloren. Selbst BMW macht uns beim Kauf eines Neuwagens kein Angebot, dass die Folgen des Diesel-Skandals abfedert – wir zahlen auf jeden Fall drauf!” – Wertverlust durch Abgasskandal – Ein Problemthema mit mehreren Lösungsmöglichkeiten
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Allerdings: Es gibt Auswege aus der Krise! Die Agentur hat den “3er” über die BMW-Bank finanziert und plant nun auf Basis der geltenden Gesetzeslage den Darlehensvertrag zu widerrufen. Der zu Rate gezogene Anwalt vermutet Fehler in den Widerrufsbelehrungen, dadurch kann der Darlehensvertrag unter Umständen widerrufen werden. Da das Auto Teil eines verbundenen Geschäftes zwischen BMW und der BMW-Bank war, muss die BMW-Bank die bislang gezahlten Raten zurückerstatten und das Auto zurücknehmen. Nicht mal für die 30.000 Kilometer auf dem Tacho muss ein Nutzungsersatz gezahlt werden, da nach Juni 2014 abgeschlossene Verträge ohne Anrechnung des durch die gefahrenen Kilometer gewonnen Nutzens abgewickelt werden können.
Rechtsanwalt Lars Murken-Flato ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der auf Widerrufe spezialisierten Bankrechtskanzlei HAHN in Hamburg. Für ihn ist der Widerrufsjoker derzeit das Mittel der Wahl, um unbeschadet aus dem Diesel-Skandal herauszukommen. Denn eine Rückkgabe innerhalb der Gewährleistung oder eine Schadensersatzforderung zur Erstattung des merkantilen Schadens bedeutet immer auch das Risiko, dass damit befasste Gerichte die Betroffenheit des jeweiligen PKW nicht erkennen. Murken-Flato: “Das Vorhandensein einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung löst unter Umständen einen konkreten Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages aus!” Für einen Wertverlust durch Abgasskandal sollten auf jeden Fall nicht die schuldlosen Autobesitzer geradestehen müssen.
Über das HAHN-Portal “Infos zum Wertverlust durch Dieselskandal” betreut Rechtsanwalt Murken-Flato bereits zahlreiche Opfer des Abgasskandals. “Wir ermitteln nach einem kostenlosgen Erstgespräch die Betroffenheit, wobei die Prüfung der Finanzierung im Fokus steht!” Der Anwalt ist auch unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 7242367 zum Thema “Wertverlust durch Abgasskandal” erreichbar.
Könnte man damit nicht grundsätzlich ein Auto umsonst fahren?
Grundsätzlich schon, aber es müsste natürlich auch die Unzulässigkeit einer verwendeten Widerrufsbelehrung nachgewiesen werden können.
LG Admin