Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt für einer Abzockemasche, bei der nach Versand einer Bild-SMS dem Empfänger ein Abo untergemogelt wird. Gleichzeitig gibt die Verbraucherzentrale eine neue Hilfe-Hotline bekannt, unter der man sich zum Thema informieren kann. Diese Hotline ist zwar kostenpflichtig, wird aber den ein oder anderen Betroffenen beruhigen.
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Hier der Text im Wortlaut:
Ab Mai neue Service-Nummer zu Internetbetrug
Verbraucherzentrale berät zu Maschen der Online-Abzocker
Um Verbraucher gezielt über die miesen Tricks der Online-Abzocker aufzuklären und rechtlichen Rat zur Gegenwehr zu geben, erweitert die Verbraucherzentrale ihr telefonisches Service-Angebot für geneppte Internetnutzer. Ab 2. Mai 2011 gibt es für Verbraucher unter der neuen kostenpflichtigen Telefonlinie 09001 79 79-01
„Internetbetrug“, montags von 10 bis 16 Uhr (1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) rechtliche Beratung zu Kostenfallen im Internet, in erster Linie zu Internet-Abofallen. Rat und Hilfestellung gibt es unter der neuen Telefonnummer auch zu dubiosen Online-Geschäften im Internet (hier vor allem bei ausbleibender Warenlieferung und Leistung bei Vorkasse).
Fast täglich tappen Verbraucher in eine Internet-Abofalle und werden anschließend mit unberechtigten Geldforderungen konfrontiert. Aktuell ärgert der Anbieter NewTelia UG aus München mit einer altbekannten Masche zahlreiche Smartphone-Besitzer und will abkassieren: Per SMS oder E-Mail wird mitgeteilt, dass ein Bild nicht zugestellt werden konnte. Weil das Handy des Empfängers für MMS nicht aktiv sei, könne man die Bilder unter mms-servicecenter.com abrufen. Dazu brauche man nur einen bestimmten Startcode eingeben. Verbraucher, die das tun und den farblich gut getarnten Kostenhinweis auf dem Handy-Bildschirm nicht sehen, haben mit einem Klick auf den Start-Button ein Jahresabo in Höhe von 72 Euro bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale kommt bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Deshalb sind finanzielle Forderungen solcher Anbieter in der Regel unberechtigt. Trotzdem ist es ratsam, auf solche Forderungen zu reagieren. Auf gar keinen Fall sollten Betroffene zahlen, sondern der Forderung schriftlich widersprechen. Am besten mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale und ihn dann per Einwurf-Einschreiben versenden. Bei Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters gilt es Ruhe zu bewahren und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall.