Bereits im Frühjahr 2011 hatte ein vermeintlicher Kunde der Internetplattformen www.abcload.de, softwaresammler.de, win-loads.net und spamfan.de Strafantrag und Strafanzeige gegen deren Betreiber gestellt. Das Verfahren gegen Betreiber von abcload.de war zunächst von der Staatsanwaltschaft Oldenburg nicht eröffnet worden, da diese nicht feststellen konnte oder wollte, dass deren Verantwortliche als Betreiber von abcload.de ebenfalls in betrügerischer Absicht handeln.
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Trotz der Verfahrenseinstellung kommen die Verantwortlichen wohl vor Gericht: Gemäß Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde jetzt gegen die Betreiber von softwaresammler.de (Content Services Limited) am 07.06.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt zum Az. 720 Js 31889/09 erhoben. Gegen einen der Helfer von win-loads.net (Domember UG) wurde ebenfalls bereits schon am 05.12.2011 Anklage zum Landgericht Paderborn zum Az. 111 Js 470/10 erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die Konten angelegt und das Geld ins Ausland (Dubai) transferiert zu haben.
Gegen einen weiteren Betreiber aus Wien wird noch ermittelt und die Anklage steht noch aus.
Auch die Verfolgung von “abcload.de” sollte nicht “versanden”: Das durch unendlich viele Mahn- und Drohschreiben mehr und mehr genervte Opfer hatte nach der ersten Verfahrenseinstellung nicht locker gelassen. Es legte das Rechtsmittel der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gegen die Einstellung ein und erreichte, dass das Verfahren zum Az. 500 Zs 910/11 mit Datum vom 20 Dezember 2011 gegen abcload.de wieder aufgenommen wurde.
Diese Nachricht ist insbesondere für alle Opfer von Abofallen von Belang, deren Verfahren in den vergangenen Wochen eingestellt wurde. In vielen Fällen erfolgt die Einstellung auf Basis von Fehleinschätzungen der damit befassten Staatsanwaltschaften. Wie der vorliegende Fall beweist, bedeutet eine Einstellung des Verfahrens nämlich nicht das Ende der Geschichte.
… das gilt natürlich für alle von der Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahren, wenn sich der Anzeigesteller mit einem Widerspruch bei der Staatsanwaltschaft bemerkbar macht.
So ist z.B. im Fall Outlets das Verfahren, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt ursprünglich geschlossen hatte, wieder durch die Generalstaatsanwalt Frankfurt aufgenommen worden.
Und die Generalstaatsanwaltschaft setzt sich tatsächlich mit dem Anzeigesteller in Verbindung und prüft…
Schöne Grüße
Robert Koch