Schuldner, die in vorgegebener Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können ab dem 1. Januar 2014 bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.
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Schuldner, die in vorgegebener Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können ab dem 1. Januar 2014 bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.
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