Unzulässige Abschalteinrichtungen – KBA-Rückruf 8593 Mercedes C-Klasse 2013 – 2018

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat offenbar einen Rückruf für Modelle der Mercedes C-Klasse angeordnet. Grund für den Rückruf sind unzulässige Abschalteinrichtungen. Betroffen sollen insgesamt fast 100.000 Modelle der Mercedes-C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 sein. Rund 11.000 dieser Fahrzeuge sollen in Deutschland zugelassen sein.

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Schon im vergangenen Jahr hatte es einen umfangreichen Rückruf für weltweit ca. 700.000 Dieselfahrzeuge verschiedener Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen gegeben. Bei den Abschalteinrichtungen dürfte es um die sog. thermischen Fenster gehen, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen herunterfahren. Mercedes bestreitet die Existenz dieser Thermofenster nicht, hält sie aber für zulässig. Sie seien notwendig, um die Motoren vor Versottungsschäden zu schützen. Beim KBA ist man offenbar anderer Auffassung.

Da Mercedes diese Thermofenster in zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verwendet hat, könnte auf Daimler ein großes Problem zukommen. Zumal das LG Stuttgart kürzlich in drei Verfahren entschieden hat, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Mercedes deshalb schadensersatzpflichtig ist.

Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal können bzgl. Schadensersatzansprüche gegen Mercedes beraten.

2 comments
  1. Ich fahre einen GLC Coupe 250d Erstzulassung Februar 2017.
    Meine Werkstatt in Elmshorn hatte mich im November 2018 informiert, dass sie ein Sofwareupdate durchführen wollten. Gleichzeitig hat der Meister berichtet, dass das KBA noch ein Rückrufschreiben an mich senden würde. Das ist allerdings bis heute nicht eingetroffen.
    Vor dem Termin hatte ich den Adblue-Stand fotografiert: noch 16.400km. Nach dem Update nur noch 7.000km… Noch Fragen?
    Nun bin ich gespannt, ob es hierzu auch eine Musterklage gibt. Ich bin dabei !!!

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