Richter soll Urteil aus Texten zusammengefügt haben

Teilen Sie dies über:

Na der sollte es doch eigentlich wissen: In Köln sorgt der eher laxe Umgang eines Richters mit seinen Sorgfaltspflichten für einen großen Aufreger unter seinen Berufskollegen. Der mittlerweile pensionierte Jurist soll in seiner aktiven Zeit eine Anklageschrift und ein Sitzungsprotokoll dreist zu einem Dokument zusammengefügt und dann als Urteilsbegründung vorgelegt haben, um sich die Arbeit der aufwändigen Urteilsbegründung zu sparen.

Jetzt ermittelt sogar der Staatsanwalt und untersucht das Urteil zum Aktenzeichen 152 Ns 59/15 kritisch. Die Kollegen werfen dem Richter a.D. vor, völlig sinnfrei Aktenteile in sein Urteil hineinkopiert zu haben, die überhaupt nicht in die Hauptverhandlung eingeführt worden waren. Ein Fauxpas, der auch durch eine außergewöhnliche Arbeitsbelastung nicht zu entschuldigen ist. Das fuchst die sorgfältiger arbeitenden Richter insbesondere vor dem Hintergrund, dass das gesprochene Urteil viel zu milde ausgefallen war. Ein Betrunkener hatte mit einem Fahrzeug gezielt Menschen angegriffen, nur durch viel Glück kam es nicht zu erheblichen Personenschäden – er kam vor dem Amtsgericht mit 90 Tagessätzen a 40 Euro davon.

Die Sache kam übrigens nur ans Tageslicht, weil das Verfahren vor das Landgericht getragen wurde. Hier wurde das Urteil des schlampigen Amtsrichters „leicht“ abgeändert: 13 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung. Auf den Richter wartet wohl eine Anklage wegen Rechtsbeugung – dafür droht Gefängnis bis zu 5 Jahren.

Rechtsanwalt Arno Lampmann, Partner bei LHR – Kanzlei für Merken, Medien, Reputation: “Damit keine Missverständnisse aufkommen: Richter sind Menschen und dürfen auch mal Fehler machen. Wenn einem Richter – wie in diesem Fall – seine Verantwortung aber so völlig egal ist, muss das Konsequenzen haben. Strafverfahren gegen Richter führen allerdings höchst selten zu Verurteilungen. Da darf man wirklich gespannt sein, wie diese Geschichte endet.“

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.