Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User mĂŒssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen.
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Zwar hatte es in der letzten Zeit durch die AnwĂ€lte Urman + Collegen unzĂ€hlige Abmahnungen gegeben. Im nachhinein hatte es sich aber herausgestellt, dass diese Abmahnungen nicht nur rechtlich nicht durchsetzbar waren, sondern auch noch auf unrrechtmĂ€Ăig erlangten Adressdaten beruhten. Die Adressen hatte man sich ĂŒber ein Auskunftersuchen beim zustĂ€ndigen Amtsgericht organisiert, ohne bei Antragstellung darauf hinzuweisen, dass die zu schĂŒtzenden Werke gar nicht heruntergeladen, sondern nur gestreamt wurden. Trotzdem hatten unzĂ€hlige Opfer die AbmahngebĂŒhren bezahlt.
Die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg wurde damals von der in der Schweiz ansĂ€ssigen Firma „The Archive“ mit den redtube.com Abmahnungen beauftragt. U + C ist mittlerweile Geschichte: Anwalt Urmann wurde die Anwaltslizenz entzogen.