Prorendita-Fonds: Commerzbank muss Schadensersatz leisten

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) hat ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Frankfurter Landgericht erstritten: „Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG bei einem weiteren Prorendita-Fonds zu Schadensersatz in Höhe von 29.607,80 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte einem Ehepaar 2007 empfohlen, jeweils eine Beteiligung über 15.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG abzuschließen. Die Anleger, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlagen droht. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligungen für sicherheitsorientierte Anleger zu Altersvorsorgezwecken empfohlen worden sind. Die Risiken seien in unzulässiger Weise verharmlost worden, da die Fondsanlage im Extremfall ein Totalverlustrisiko aufweise. Die Commerzbank AG hätte daher vom Erwerb abraten müssen.

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„Maßgeblich für die Verurteilung der Commerzbank AG war die Aussage des damaligen Anlageberaters, der vom Gericht als Zeuge vernommen worden ist“, erläutert Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp. „Auch wenn Anleger für den Inhalt des Beratungsgesprächs keinen externen Zeugen benennen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Falschberatung vor Gericht zu beweisen, indem der Anlageberater als Zeuge benannt wird“, erklärt der Bremer Anwalt weiter.

Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von hrp sind die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten fehlerhaft. Aus diesem Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen Beratungssituation Schadensersatz verlangen.

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