Bei Porsche ist im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zumeist vom Cayenne oder Macan die Rede. Der Porsche Panamera fällt dabei ein wenig durchs Rost. Dabei hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) inzwischen den Rückruf für den Panamera 4,0-Liter-V8-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist überzeugt, dass auch im kleineren Panamera mit 3,0-Liter-TDI-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verbaut ist. Vor dem Landgericht Kleve hat er jetzt einen entsprechenden Beweisbeschluss erreicht.
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Mit Beschluss vom 13. Dezember 2019 ordnete das LG Kleve an, dass ein Sachverständigen-Gutachten zum Porsche Panamera Sechszylinder mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 eingeholt wird (Az.: 3 O 334/17). Der Sachverständige soll feststellen, ob bei dem Modell die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 7 und 30 Grad uneingeschränkt funktioniert und ob die Abgasreinigung bei Temperaturen außerhalb dieses Thermofensters reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird.
Auch wenn es für den Porsche Panamera 3,0 TDI bislang keinen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gegeben habe, habe der Kläger schlüssig dargestellt, dass auch bei diesem Modell ggfs. eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Zumal es für verschiedene Fahrzeuge mit bestimmten Motorvarianten des Typs EA 897 bereits Rückrufe des KBA gebe, führte das LG Kleve aus.
Da Porsche den Motor nicht selbst, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen hat, treffe den Autobauer jedoch keine gesteigerte Darlegungslast zur Funktionsweise des Motors. Daher soll ein Sachverständiger klären, ob bei der Abgasreinigung eine Abschalteinrichtung verwendet wird und ob diese unzulässig oder ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes notwendig ist.
Rechtsanwalt Dr. Hartung ist überzeugt, dass der Gutachter zu dem Ergebnis kommen wird, dass in dem Porsche Panamera eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. „Wenn ein Thermofenster dafür sorgt, dass die Abgasreinigung über viele Wochen im Jahr nur reduziert arbeitet, kann von einer zulässigen Ausnahme keine Rede mehr sein. Dann ist es eher die Regel. Verschiedene Gerichte haben bereits geurteilt, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung sind und die Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben. Das wird hier nicht anders sein“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.