Das Landgericht Erfurt hat im Abgasskandal fĂŒr einen weiteren Paukenschlag gesorgt. Mit Urteil vom 3. Juli 2019 entschied das Gericht, dass VW einen Audi A8 mit der Abgasnorm Euro 5 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss (Az.: 10 O 408/18).
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Der KlĂ€ger hatte den Audi A8 3,0 Liter TDI im Oktober 2014 gebraucht gekauft. In der Limousine ist der Motor EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Anfang 2018 machte der KlĂ€ger SchadensersatzansprĂŒche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet werde.
Das LG Erfurt gab der Klage weitgehend statt. Der KlĂ€ger habe eine Anspruch auf Schadensersatz. VW mĂŒsse den Audi A8 zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten, so das Gericht.
âDas Urteil hat es dabei gleich in mehreren Punkten in sichâ, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Zwar sei der Motor nicht von VW entwickelt worden, dennoch sei Volkswagen als Konzernmutter als Herstellerin anzusehen. Der Motor sei unstreitig bei diversen Fahrzeugen des Gesamtkonzerns zum Einsatz gekommen. Ein einfaches Leugnen sei daher zu wenig, um ernsthaft zu bezweifeln, dass VW an der Entwicklung des Motors beteiligt gewesen sei, so das LG Erfurt.
Zudem sei auch beim Motor EA 896 von einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung auszugehen und der Motor sei nicht anders zu behandeln als der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Motor EA 189. Audi nehme beim Modell Audi A8 3,0 Liter TDI auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes eine Aktualisierung der Motorsoftware vor. Hintergrund fĂŒr die Anordnung des KBA ist nach Ăberzeugung des LG Erfurt das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Durch die Kooperation wolle Audi nur einem öffentlichkeitswirksamen förmlichen RĂŒckruf zuvorkommen, fĂŒhrte das LG Erfurt weiter aus. Der Motor EA 896 sei daher identisch mit dem Motor EA 189 zu behandeln.
Daher lasse sich auch die Rechtsprechung zum EA 189 entsprechend anwenden. VW habe Fahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die KĂ€ufer dadurch getĂ€uscht. Der Schaden sei mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, den der KlĂ€ger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen so nicht geschlossen hĂ€tte. Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln, entschied das LG Erfurt.
Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe geht in die gleiche Richtung. Das OLG gab dabei zu erkennen, dass es von einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 896 bzw. dem Nachfolgemodell EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeht und wird ein SachverstÀndigengutachten einholen.
âBisher hat das Kraftfahrt-Bundesamt nur Fahrzeuge mit dem 3-Liter-Dieselmotor EA 897 mit der Abgasnorm Euro 6 verpflichtend zurĂŒckgerufen. Der Verdacht, dass auch bei den Ă€lteren Premium-Modellen von Audi, VW oder Porsche mit der Schadstoffklasse Euro 5 eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung verwendet wurde, lag aber nah und scheint sich durch die Entscheidungen des LG Erfurt und OLG Karlsruhe nun zu bestĂ€tigen. Wie das LG Erfurt schon bekrĂ€ftigt hat, sind die Fahrzeuge ebenso zu behandeln wie die Modelle mit dem Motor EA 189. Das heiĂt, es bestehen gute Aussichten SchadensersatzansprĂŒche durchzusetzenâ, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.