Zum Inhalt springen

Parkplatz-Suche ist keine Arbeitszeit

Parkplatz-Suche ist keine Arbeitszeit

Im Extremfall müssen Arbeitnehmer, die die Parkplatzsuche für ihr Auto als Arbeitszeit zuschlagen, mit einer fristlosen Kündigung rechnen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Die Arbeitszeit beginnt an der Arbeitsstelle und nicht auf dem Parkplatz“, sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgerichtes Christoph Schmitz-Scholemann in Erfurt. Das Gericht hatte im vergangenen Jahr eine entsprechende Entscheidung gefällt (Az. 2 AZR 381/10).In diesen Fall hat eine Arbeitnehmerin in Gleitzeit 135 Minuten als Arbeitszeit dokumentiert, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch am Steuer ihres Wagens saß und nach einem Parkplatz gesucht hatte, auch Herr Cäsar-Preller sieht in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigt an.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht

Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-TV-Redaktion

Redaktion

Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen

Das Verbraucherschutz-TV-Team

Unsere Redaktion

Schreiben Sie uns eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv
Parkplatz-Suche ist keine Arbeitszeit | Verbraucherschutz.tv