Opel muss Diesel-Modelle des Opel Zafira 1,6 und 2,0 Liter, Opel Insignia und Opel Cascada 2,0 Liter der Modelljahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, durch die es im Fahrbetrieb bei bestimmten Außentemperaturen und bestimmten Drehzahlbereichen zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen kann. Die Behörde hat deshalb den Rückruf mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 angeordnet.
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Opel ist der Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen nicht illegal sind und hatte Widerspruch gegen den Bescheid des KBA eingelegt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Rückruf-Anordnung jedoch am 9. November 2018 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht positionierte sich eindeutig auf Seiten des KBA. Es gebe schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei ohnehin aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits eingetreten, urteilte das VG Schleswig. Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge, um die Luftqualität zu verbessern und Umwelt und Gesundheit zu schützen, habe nun Vorrang. Die bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel sei nicht ausreichend, da das Software-Update zur Verbesserung der Stickoxid-Emissionen für tausende Fahrzeuge immer noch ausstehe.
Opel hat noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Der Rückruf für mehrere tausend Diesel-Fahrzeuge ist aber erheblich näher gerückt. Von dem angeordneten Rückruf des KBA sind weltweit rund 96.000 Fahrzeuge und davon ca. 32.000 Pkw in Deutschland betroffen. Für ca. 23.000 Fahrzeuge erfolgte allerdings schon ein Rückruf auf freiwilliger Basis.
Der Rückruf des KBA ist hingegen verpflichtend. Lassen die betroffenen Fahrzeugeigentümer das Update nicht durchführen, riskieren sie den Verlust der Zulassung des Fahrzeugs. Welche Auswirkungen ein Update langfristig auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss.
„Die betroffenen Opel-Käufer haben aber auch Möglichkeiten, Ihrerseits Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Rückruf durch das KBA und dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts spricht vieles dafür, dass Opel tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Dann weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der die Grundlage für Schadensersatzansprüche bildet. Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass gute Aussichten bestehen, solche Ansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.