OLG Köln 24 U 419/19 – Daimler muss Abschalteinrichtung im Mercedes-Abgasskandal erklären

Daimler kann sich im Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken. Vielmehr muss sich der Autobauer zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern. Eine entsprechende Verfügung hat das OLG Köln am 18. Mai 2020 erlassen (Az.: 24 U 419/19).

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In dem Verfahren geht es um das sog. Thermofenster, das Daimler bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen bei der Abgasreinigung einsetzt. Nach der Verfügung des OLG Köln muss Daimler darlegen, ab welchen Temperaturen und in welcher Weise die Abgasrückführung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gesteuert wird. Ebenso muss der Autohersteller erklären, warum dieses Funktion notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen. Zudem muss Daimler ausführen, warum die Steuerung der Abgasrückführung länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist.

Auch der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat von Daimler bereits verlangt, sich im Rahmen der sekundären Darlegungslast zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen zu äußern und warum sie notwendig und daher zulässig sein soll. Das OLG Nürnberg verlangt in einer Verfügung vom 28. Mai 2020, dass Daimler die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts offenlegt. Passagen zur Erläuterung der vom KBA beanstandeten Funktionen dürfen nicht geschwärzt oder müssen zumindest in eigenen Worten dargelegt werden (Az.: 5 U 144/20).

„Die Gerichte erhöhen im Abgasskandal den Druck auf Daimler. Das gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston am 30. April klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die EuGH-Generalanwältin führte weiter aus, dass Ausnahmen nur in engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig seien. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen.

„Nach diesen klaren Ausführungen dürfte es für Daimler schwer werden, die Gerichte davon zu überzeugen, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung zulässig sind. Entsprechend steigen auch die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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