OLG Karlsruhe zu unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Motoren EA 897 und EA 896

Diverse Premium-Modelle der Marken Audi, Porsche und VW mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo und der Abgasnorm Euro 6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bekanntlich zurückgerufen. Nun rücken im Abgasskandal auch wieder die älteren Modelle mit den 3-Liter-Dieselmotoren und der Schadstoffklasse Euro 5 in den Blickpunkt.

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Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22. August 2019 angekündigt, Sachverständigengutachten zu den Motoren EA 896 und EA 897 mit der Abgasnorm Euro 5 einzuholen. Das Gutachten soll klären, ob auch in diesen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet werden.

Vor dem OLG Karlsruhe ging es um die Klagen zweier Audi-Käufer. Diese hatten in den Jahren 2011 bzw. 2013 einen Audi Q5 V6 3,0 TDI bzw. einen Audi A4 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 erworben. Da in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet würden, klagten sie gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Für beide Modelle liegt kein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Allerdings bietet der Hersteller seit Sommer 2016 ein freiwilliges Software-Update an.

Erstinstanzlich waren die Klagen gescheitert, doch das OLG Karlsruhe sorgte für eine Wendung in den Verfahren. Auch wenn die Volkswagen AG nicht Hersteller des Fahrzeugs bzw. Motors sei, komme ihre Haftung in Betracht. Denn die Entscheidung eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Motor zu verwenden, der in einer Vielzahl von Fahrzeugen verbaut wird, habe eine große Tragweite. Dies spreche dafür, dass der Konzernvorstand in die Entscheidung involviert war.

Außerdem gab der 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe zu erkennen, dass er in den vorliegenden Fällen von einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters ausgeht. Angesichts der in Deutschland herrschenden durchschnittlichen Außentemperaturen sorge das Thermofenster dafür, dass die Abgasreinigung über einen langen Zeitraum nur eingeschränkt arbeite bzw. abgeschaltet werde. Die Volkswagen AG müsse noch darlegen und beweisen, warum ein solches Thermofenster ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig sein sollte. In diesem Zusammenhang wies der Senat darauf hin, dass die Untersuchungskommission „Volkswagen“ des Bundesverkehrsministeriums bei diesem Motor im Straßenverkehr einen deutlich überhöhten Wert beim Stickoxid-Ausstoß festgestellt hat. Dies spreche für ein „differenziertes Abgasmanagement“, so der Senat. „Mit anderen Worten ist der erhöhte Stickoxidausstoß ein deutlicher Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Da der Motor des Typs EA 897 bzw. 896 mit der Abgasnorm Euro 5 bei zahlreichen Modellen der Marken VW, Audi und Porsche eingesetzt wurde, könnte der Abgasskandal eine ganz neue Dimension einnehmen.

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