Wer 2013 im außerhalb Deutschlands mit Auto, LKW oder Motorrad unterwegs ist, der sollte sich über die verkehrsrechtlichen Änderungen ab 2013 rechtzeitig informieren. So plant z.B. nach Angaben des ADAC die österreichische Regierung ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte. In Frankreich wird reflektierende Kleidung für Motoradfahrer verpflichtend. Diese Vorschrift gilt natürlich auch für deutsche Motorradfahrer, die in Frankreich unterwegs sind.
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Während diese Regelung schon ab 1. Januar 2013 gilt, greift eine weitere viel diskutierte Verordnung erst ab März: Ab dann müssen Kraftfahrer in Frankreich grundsätzlich einen Alkoholtester bei sich führen . Wer keinen Alkohol-Tester bei sich führt zahlt 13 Euro.
Strafmandate in der Schweiz, Österreich oder Frankreich sollten übrigens wie „Knöllchen“ aus der Heimat behandelt werden, da es grenzüberschreitende Vereinbarungen der Länder gibt. Dies gilt natürlich auch dann, wenn das im Ausland geahndete Vergehen im Inland überhaupt kein Bußgeld nach sich gezogen hätte.