Nun wird gedroht…

Gestern kam die zweite Androhung einer einstweiligen Verfügung, weil ich Leute “Abzocker” nenne, angeblich ohne in eine inhaltliche Diskussion einzusteigen. Dies sei nach BGH-Entscheidung eine Schmähkritik, die ohne inhaltliche Rechtfertigung nur dem Zweck diene, jemanden zu schaden. Die Frist zur Streichung des Wortes “Abzocker” ist am vergangenen Freitag um 12 Uhr verstrichen. Ist es wirklich so weit, dass ich vor Gericht gezerrt werden kann, nur weil ich so Leute “Abzocker” nenne?

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Für mich ist es Abzocke, wenn ich in ganz großem Rahmen Gratissoftware für Geld weiter verkaufe, ohne dem Vertragspartner einen echten Mehrwert zu bieten. Wenn man dann noch die Kosten verschleiert, Landing-Pages einrichtet, Widerrufe nicht anerkennt etc. , dann ist und bleibt das Abzocke. Abzocker bringen Menschen um den Schlaf, lassen Kinder und Jugendliche verzweifeln und verdienen geld mit der Angst anderer Leute. Liebe Abzocker, bislang war ich besorgt, langsam werde ich wütend. Ihr solltet den Bogen nicht überspannen.

1 comments
  1. Bleib cool !!!

    Den Begriff “Abzocker” haben doch in dieser Angelegenheit die Verbraucherschutzzentralen der einschlägig informierenden Bundesländer ins Spiel gebracht – und das wird man doch noch umsetzen dürfen?

    Ist der Verbraucherschutz jetzt nicht mehr zum Schutz des Verbrauchers unterwegs?

    ODER – gibt es jetzt schon einen VERBRAUCHERSCHUTZ für sogenannte “Abzocker”?

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