Gestern kam die zweite Androhung einer einstweiligen VerfĂŒgung, weil ich Leute „Abzocker“ nenne, angeblich ohne in eine inhaltliche Diskussion einzusteigen. Dies sei nach BGH-Entscheidung eine SchmĂ€hkritik, die ohne inhaltliche Rechtfertigung nur dem Zweck diene, jemanden zu schaden. Die Frist zur Streichung des Wortes „Abzocker“ ist am vergangenen Freitag um 12 Uhr verstrichen. Ist es wirklich so weit, dass ich vor Gericht gezerrt werden kann, nur weil ich so Leute „Abzocker“ nenne?
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FĂŒr mich ist es Abzocke, wenn ich in ganz groĂem Rahmen Gratissoftware fĂŒr Geld weiter verkaufe, ohne dem Vertragspartner einen echten Mehrwert zu bieten. Wenn man dann noch die Kosten verschleiert, Landing-Pages einrichtet, Widerrufe nicht anerkennt etc. , dann ist und bleibt das Abzocke. Abzocker bringen Menschen um den Schlaf, lassen Kinder und Jugendliche verzweifeln und verdienen geld mit der Angst anderer Leute. Liebe Abzocker, bislang war ich besorgt, langsam werde ich wĂŒtend. Ihr solltet den Bogen nicht ĂŒberspannen.
Bleib cool !!!
Den Begriff „Abzocker“ haben doch in dieser Angelegenheit die Verbraucherschutzzentralen der einschlĂ€gig informierenden BundeslĂ€nder ins Spiel gebracht – und das wird man doch noch umsetzen dĂŒrfen?
Ist der Verbraucherschutz jetzt nicht mehr zum Schutz des Verbrauchers unterwegs?
ODER – gibt es jetzt schon einen VERBRAUCHERSCHUTZ fĂŒr sogenannte „Abzocker“?