<font-size=“1″>MMR zeigt U + C-Geschäftsführer Thomas Urmann an
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg wird Ermittlungen gegen die Regenburger Abmahnanwälte Urmann + Collegen einleiten. U + C hatte vor Weihnachten knapp 20.000 vermeintliche User des Pornoportals redtube.com wegen angeblicher Urheberschutzverletzungen abgemahnt.
In der Folgezeit wurden die Vorwürfe rechtlich immer unhaltbarer. Zum einen ist der Strafbestand einer Urheherrechtverletzung durch das Streamen von Pornofilmen wohl eher nicht gegeben, zum anderen wurden Zweifel an den Schutzrechten laut, nach denen die Filme angeblich nicht mal der The Archive AG gehören, in dessen Auftrag U + C mahnten. Weiter gibt es Ungereimtheiten bei den Beschlussfassungen verschiedener Kammern des Kölner Landgerichtes. Diese hatten die Herausgabe der Postadressen beim Provider Telekom angeordnet, obwohl die Anträge dazu – gestellt von Rechtsanwalt Daniel Sebastian – nicht wirklich stichhaltig waren.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen eingeleitet. Die Kanzlei soll gegenüber Redtube.com-Konsumenten offensichtlich nicht existierende Forderungen geltend gemacht haben.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft reagiert damit auf eine Strafanzeige der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) gegen Thomas Urmann, Geschäftsführer von Urmann + Collegen (U+C). Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Das teilte die Kanzlei MMR auf Ihrer Internetseite mit, nachdem bereits vor 14 Tagen Strafanzeige gestellt wurde.
Die Anzeige formuliert, dass juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht wird, um Forderungen einzutreiben, die ofensichtlich nicht begründet sind. Darin sieht die Kanzlei MMR den Strafbestand der Nötigung erfüllt.