Nach Mercedes-Rückruf – Wertverlust bei Dieselfahrzeugen

Der Rückruf für 60.000 Mercedes GLK 220 CDI bleibt für Daimler-Kunden nicht ohne Folgen. Sie müssen nicht nur ein Update aufspielen lassen, sondern erleben auch den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge.

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Diesen Wertverlust bekommen nicht nur die unmittelbar vom Rückruf betroffenen GLK-Fahrer zu spüren, sondern auch viele andere, die mit einem Mercedes-Diesel unterwegs sind. Denn der Rückruf könnte sich noch auf zahlreiche andere Modelle ausweiten, da die unzulässige Abschalteinrichtung, die das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt hat, wahrscheinlich nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 verwendet wurde.

Das KBA hat die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bemängelt. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird, allerdings nur im Prüfmodus, da sie im normalen Straßenverkehr nicht aktiviert ist. Festgestellt wurde sie in einem Mercedes GLK mit einem Motor des Typs OM 651. Vermutlich hätte sie aber auch in einem anderen Modell entdeckt werden können, da der Vierzylinder-Dieselmotor in zahlreichen anderen Baureihen wie der C-Klasse, E-Klasse oder S-Klasse verbaut wurde. Das KBA wird seine Überprüfungen daher auch auf weitere Modelle mit dem Motor OM 651 aber auch mit dem Motor OM 642 ausdehnen.

Mercedes steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Funktion um keine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. „Mercedes droht eine große Rückruf-Aktion für Dieselfahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Da ist es schon fast verständlich, dass man im Hause Daimler von einer unzulässigen Abschalteinrichtung nichts wissen will. Leidtragende sind aber die Mercedes-Kunden, die unabhängig von einem Rückruf den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge hinnehmen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Mercedes-Kunden haben zwei Möglichkeiten sich gegen diese Entwicklung zu wehren. Ist ihr Fahrzeug von einem Rückruf durch das KBA betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Verbraucher Anspruch auf ein Auto ohne Mängel haben.

Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat und die Widerrufsfrist dadurch nie in Lauf gesetzt wurde. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

„Mercedes-Fahrer können sich gegen die Entwicklung und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge wehren. Ob der Widerruf oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die günstigere Option ist, hängt vom Einzelfall ab“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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